des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs Dipl.-Ing. (FH) Tilo Naumann
über die Offenlegung von Ergebnissen einer Grenzbestimmung und Abmarkung
gemäß § 17 der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz
In der Stadt Heidenau, Gemarkung Mügeln wurden an dem/den Flurstück/en
278
Flurstücksgrenzen durch eine Katastervermessung bestimmt und abgemarkt. Allen betroffenen Eigentümern und Erbbauberechtigten werden die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe von Verwaltungsakten auf diesem Wege ergibt sich aus § 17 der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatGDVO) vom 6. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 271), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 25. Januar 2023 (SächsGVBl. S. 37) geändert worden ist.
Die Ergebnisse liegen in der Zeit vom
19. April 2023 bis 19. Mai 2023
montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und montags bis donnerstags von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung in meinen Geschäftsräumen Friedrich-Engels-Straße 8 in 01809 Heidenau zur Einsichtnahme bereit. Gemäß § 17 Abs. 1, Satz 5 SächsVermKatGDVO gelten die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung ab dem
26. Mai 2023
als bekannt gegeben.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen unter der Telefonnummer (03529) 59888 - 0 oder der E-Mail-Adresse info@vb-naumann.de zur Verfügung.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die offengelegten Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung können die betroffenen Eigentümer und Erbbauberechtigten innerhalb eines Monats nach dem Wirksamwerden der Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Tilo Naumann mit Amtssitz in der Friedrich-Engels-Straße 8 in 01809 Heidenau einzulegen.
Heidenau, 16. März 2023