Seit 1. Januar 2024 ist Björn Rosenkranz hauptamtlicher Kreisbrandmeister im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Laut Sächsischem Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) müssen sächsische Landkreise einen hauptamtlichen Kreisbrandmeister mit Fachkenntnissen im Bereich Feuerwehr haben.
Der Kreisbrandmeister übernimmt grundlegende Aufgaben im Brandschutz und steht als Ansprechpartner für kreisangehörige Städte und Gemeinden zur Verfügung. Neben der Unterstützung der überörtlichen Zusammenarbeit im Brandschutz ist Björn Rosenkranz auch für die Überprüfung der Ausrüstung und des Leistungsstandes der 36 Gemeindefeuerwehren mit über 180 Ortsfeuerwehren im Landkreis zuständig.