Kartenauszug Abgrenzung Fördergebiet
Sie möchten Ihr Gebäude in einem Städtebaufördergebiet modernisieren, energetisch verbessern oder die Gebäudehülle wieder schöner gestalten – wissen aber nicht, wie Sie die Finanzierung stemmen sollen?
Unsere Stadt lebt vom Engagement Ihrer Bewohner – und gerade Sie als Haus- oder Grundstückseigentümer können im Stadtbild viel bewegen. Deshalb liegt es uns besonders am Herzen, mit den Geldern der Städtebauförderung im Bund-Länder-Programm „Lebendige Zentren“ im Fördergebiet „Heidenau-StadtMitte neu denken“ Sie als Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Erneuerung Ihrer Gebäude zu unterstützen.
Denn mit Ihrer Investition steigern Sie nicht nur den Wert Ihrer eigenen Immobilie, sondern leisten zugleich einen wichtigen Beitrag, um unser Stadtgebiet attraktiver, nachhaltiger und lebenswerter zu gestalten.
Ob energetische Sanierung, Maßnahmen an der Gebäudehülle, Modernisierung oder sogar der Rückbau nicht mehr benötigter Anlagen – viele Vorhaben können gefördert werden.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
Finanzielle Entlastung bei Modernisierung, Instandsetzung und Rückbau
Wertsteigerung Ihrer Immobilie
Verbesserung der Wohnqualität
Aufwertung des Wohnumfeldes
Aktiver Beitrag zu einem attraktiven Stadtbild
| 1. | Modernisierung und Instandsetzung der Gebäude: |
| max. 25 % der förderfähigen Kosten, | |
| im Regelfall bis zu 20.000,00 Euro | |
| 2. | Rückbau von baulichen Anlagen: |
| max. 100 % der förderfähigen Kosten, | |
| im Regelfall bis zu 10.000,00 Euro |
Bei städtebaulich bedeutsamen Gebäuden mit einem öffentlichen Sanierungsinteresse ist nach Prüfung im Ausnahmefall ein höheren Kostenerstattungsbetrag möglich.
| 1. | Sie vereinbaren mit dem Bauamt der Stadt Heidenau oder der STEG einen ersten Termin zum unverbindlichen Beratungsgespräch. |
| 2. | Die Bautechniker der STEG erheben vor Ort vorhandene Mängel und Missstände. In einem Bericht mit Kostenschätzung erhalten Sie einen ersten Überblick über empfohlene Modernisierungsmaßnahmen. |
| 3. | Nun erfolgt die Feinabstimmung mit der Stadt und der STEG über die erforderlichen Bauarbeiten und die Gestaltung. Je nach Umfang der Maßnahme schalten Sie einen Architekten ein. |
| 4. | Nach der Einholung von Kostenvoranschlägen für die geplanten Baumaßnahmen stellen Sie den Förderantrag zusammen und reichen diesen mit allen Unterlagen bei der Stadt bzw. der STEG ein. Auf dieser Basis wird die genaue Förderung bzw. die mögliche Förderhöhe berechnet. |
| 5. | In einer Vereinbarung zwischen Ihnen und der Stadt Heidenau werden alle wichtigen Punkte vertraglich geregelt und von beiden Seiten unterzeichnet. Im Ausnahmefall ist vorher eine Beschlussfassung des Stadtrates notwendig. |
| 6. | Jetzt können Sie mit Ihrem Bauvorhaben beginnen und die notwendigen Arbeiten beauftragen! Sie sammeln alle bezahlten Rechnungen und reichen diese bei der Stadt bzw. bei der STEG für die Auszahlung der Förderraten ein. |
| 7. | Nach Abschluss der Bauarbeiten und Prüfung der Rechnungen erhalten Sie eine Schlussabrechnung. Nach Unterzeichnung werden die letzten Fördermittel vereinbarungsgemäß ausbezahlt. |
Voraussetzung ist immer, dass Ihr Objekt in dem schwarz umrandeten Fördergebiet liegt:
Gern beraten wir Sie auch persönlich zu Ihrem Projekt, um gemeinsam ein starkes, modernes und zukunftsorientiertes Stadtbild zu schaffen.
| Ihre Ansprechpartner: | |
| Katrin Steinke | Uwe Steinacker |
| SB Stadterneuerung | Programmbegleitung |
| Bauamt Heidenau | die STEG Stadtentwicklung GmbH |
| Von-Stephan-Straße 4 (Brunneneck) | Bodenbacher Straße 97 |
| 01809 Heidenau | 01277 Dresden |
| Tel.: 03529 571-457 | Tel: 0351 25518-11 |
| E-Mail: katrin.steinke@heidenau.de | E-Mail: uwe.steinacker@steg.de |