Nach Feststellung der AFB in einem Bienenbestand in Dresden-Lockwitz am 25.03.2026 wird ein abgegrenztes Gebiet der Heidenauer Ortsteile Gommern und Wölkau zum Sperrbezirk erklärt (s. Karte in der Allgemeinverfügung unter www.landratsamt-pirna.de/veterinaerdienst-aktuell.html).
| Für alle Imker im Sperrbezirk gilt: | |
| 1. | Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind, soweit nicht schon geschehen, umgehend amtlich auf Amerikanische Faulbrut zu untersuchen. |
| Alle Imker im Sperrbezirk haben sich unverzüglich beim LÜVA Sachgebiet Veterinärdienst des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in Pirna zu melden (Telefon: 03501 515-2401; E-Mail: lueva@landratsamt-pirna.de ), soweit sie nicht bereits dort registriert sind. | |
| 2. | Die Untersuchungen der Bienenvölker im Sperrbezirk werden unverzüglich eingeleitet. |
| 3. | Bienenvölker dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden. |
| 4. | Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden. |
| Dies gilt nicht für Wachs, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, wenn sie an Wachs verarbeitende Betriebe, die über die erforderliche Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügen, unter der Kennzeichnung „Seuchenwachs“ abgegeben werden. | |
| Dies gilt gleichfalls nicht für Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist. | |
Honig aus den Bienenvölkern ist für den menschlichen Verzehr ohne Einschränkungen verkehrsfähig!
Die ausführliche Allgemeinverfügung ist zu finden unter www.landratsamt-pirna.de/veterinaerdienst-aktuell.html
Kontakt:
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärdienst
Schloßhof 2/4
01796 Pirna
Telefon: 03501 515-2401
E-Mail: lueva@landratsamt-pirna.de