Nachrüstung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Kita „Blütenzauber“
Mitte März wurden die ersten Module verbaut.
Interessenbekundungsverfahren
Die 2021 im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens durchgeführte Solarpotentialanalyse hat ergeben, dass der Betrieb einer eigenen Photovoltaikanlage auf dem Dach der Kita „Blütenzauber“ an der Weststraße mit Blick auf die steigenden Kosten die wirtschaftlichste Variante darstellt. Zusätzlich wird noch ein Stromspeicher eingebaut.
Solarpotentialanalyse
Die Solarpotentialanalyse zeigte eine mögliche Anlagenleistung von bis zu 50 Kilowattpeak (kWp) und einem zu erwartenden Stromertrag von ca. 49.000 Kilowatt (kW). Dies ermöglicht, dass die Kita „Blütenzauber“ voraussichtlich ihren Strombedarf von 25.000 kWh/Jahr zu 83% aus der Produktion der Photovoltaikanlage und einem Lithium-Ionen-Speicher decken kann.
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Photovoltaikanlage
Die Statik des Daches der Kita wurde bereits beim Bau so ausgelegt, dass eine nachträgliche Errichtung einer Photovoltaikanlage ohne größeren Eingriff am Dach möglich ist.
Auftragsvergabe
Im Dezember 2024 beschloss der Bauausschuss der Stadt Heidenau die Auftragsvergabe zur Nachrüstung einer Photovoltaikanlage an der Kita „Blütenzauber“. Der Aufbau der Photovoltaikanlage soll voraussichtlich bis Mai 2025 erfolgen.
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Deckung des Eigenbedarfs
Die Photovoltaikanlage soll vorrangig den Eigenbedarf der Kita decken sowie mit dem Energieüberschuss tagsüber einen Batteriespeicher mit ca. 40-50 kWh laden. Dessen gespeicherte Energie soll vorwiegend außerhalb der üblichen Ertragszeiten für die haustechnischen Anlagen genutzt werden.
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Ausrichtung der Photovoltaikanlage
Belegt wird die Dachfläche der Süd-Ost-Seite des Gebäudeteils 3 sowie die Dachfläche der Süd-West-Seite des Gebäudeteils 2 (die Dachfläche des der Weststraße abgewandten Gebäudeflügels). Der Energiebedarf der Kita wird durch die unterschiedliche Ausrichtung der Dachflächen dabei gut gedeckt.
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Finanzierung
Neben erheblichen städtischen Eigenmitteln hat die Stadt Heidenau Fördermittel nach der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft über das Zuweisungsverfahren sowie die Verteilung und Verwendung der Mittel nach dem Gesetz über das Kommunale Energie- und Klimabudget (VwV Zuweisungen KomEKG) in Höhe von 50.000 Euro genehmigt bekommen. Insgesamt belaufen sich die Kosten für Planung und Errichtung der Photovoltaikanlage auf ca. 185.000 Euro.