öffentlicher Teil:
Entscheidung über die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl am 25.09.2022
Vorlage: HER/BV/068/2022
Der Gemeinderat beschließt über die nachfolgende Wahlprüfungsentscheidung:
| 1. | Einwendungen gegen die Bürgermeisterwahl liegen nicht vor. |
| 2. | Die Bürgermeisterwahl am 25.09.2022 ist gültig. |
Ernennung, Vereidigung und Verpflichtung des ehrenamtlichen Bürgermeisters durch den an Jahren ältesten Gemeinderat
Vorlage: HER/MV/084/2022
Von der Mitteilung wurde Kenntnis genommen.
Hauptsatzung der Gemeinde Hergisdorf
Vorlage: HER/BV/070/2022
Der Gemeinderat beschließt der vorliegenden Hauptsatzung zuzustimmen.
Erstellung Jahresabschluss 2021
Vorlage: HER/BV/079/2022
Der Gemeinderat beschließt, für die Erstellung des Jahresabschlusses 2021 die Erleichterungen des Runderlasses vom 15.10.2020 vollumfänglich anzuwenden.
Haushaltssatzung der Gemeinde Hergisdorf für das Haushaltsjahr 2023
Vorlage: HER/BV/080/2022
Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Hergisdorf. Das Konsolidierungskonzept wird entsprechend fortgeführt.
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nummer 1 „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage Schlackenhalde OT Hergisdorf“
Vorlage: HER/BV/082/2022
| 1. | Der Gemeinderat Hergisdorf beschließt, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 1 „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage Schlackenhalde OT Hergisdorf“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zu fassen. Das Verfahren soll im Regelverfahren durchgeführt werden. |
|
| Das Plangebiet umfasst die folgende Flurstücke 940 teilw., 939, 498 und 496 in der Flur 1 der Gemarkung Hergisdorf auf einer Fläche von ca. 10 ha. |
| 2. | Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. |
Aufnahme eines Kommunaldarlehens für die Gemeinde Hergisdorf
Vorlage: HER/BV/083/2022
Der Gemeinderat beschließt das Darlehen i.H.v. 286.000 EUR bei dem Anbieter Nr.: 1 der Sparkasse Mansfeld-Südharz mit einem Zinssatz von 2,67% und einer Laufzeit von 10 Jahren aufzunehmen.
Verlängerung der Optionserklärung zum § 2b UStG
Vorlage: HER/BV/085/2022
Der Gemeinderat beschließt von der Möglichkeit zur Verlängerung der Optionserklärung zum § 2b UStG um weitere 2 Jahre (bis zum 31.12.2024) Gebrauch zu machen, sofern die gesetzliche Lage dies zulässt.
Nichtöffentlicher Teil:
Grundstückskauf Flur 1, Flurstück 239 und 241 (Thomas-Müntzer-Straße)
Vorlage: HER/BV/067/2022
Der Gemeinderat Hergisdorf beschließt auf Grundlage des § 112 Kommunalverfassungsgesetz die Grundstücke der Gemarkung Hergisdorf, Flur 1 - Flurstück 239 und 241 zu erwerben.
Funkmast Triftweg
Vorlage: HER/MV/081/2022
Von der Mitteilung wurde Kenntnis genommen.