Öffentlicher Teil
Feststellung des Jahresabschlusses 2013 und Entlastung Bürgermeister
Vorlage: KLM/BV/183/2023
| 1. | Der Gemeinderat beschließt gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2013 mit einer Bilanzsumme von 10.605.012,10 EUR. Der Jahresüberschuss i.H.v. 189.371,75 wird gem. § 23 KomHVO den Rücklagen aus Überschüssen zugeführt. |
| 2. | Der Gemeinderat erteilt dem Bürgermeister gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2013 die Entlastung. |
Feststellung des Jahresabschlusses 2014 und Entlastung Bürgermeister
Vorlage: KLM/BV/184/2023
| 1. | Der Gemeinderat beschließt gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2014 mit einer Bilanzsumme von 10.309.795,94 EUR. Der Jahresfehlbetrag i.H.v. 63.057,78 EUR wird gem. § 23 KomHVO auf neue Rechnung vorgetragen. Zum Ausgleich werden Rücklagen aus Überschüssen verwendet. |
| 2. | Der Gemeinderat erteilt dem Bürgermeister gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2014 die Entlastung. |
Feststellung des Jahresabschlusses 2015 und Entlastung Bürgermeister
Vorlage: KLM/BV/185/2023
| 1. | Der Gemeinderat beschließt gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2015 mit einer Bilanzsumme von 10.116.544,95 EUR. Der Jahresfehlbetrag i.H.v. 259.862,20 EUR wird gem. § 23 KomHVO auf neue Rechnung vorgetragen. Zum Ausgleich werden Rücklagen aus Überschüssen und Rücklagen aus der Eröffnungsbilanz verwendet. |
| 2. | Der Gemeinderat erteilt dem Bürgermeister gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2015 die Entlastung. |
Feststellung des Jahresabschlusses 2016 und Entlastung Bürgermeister
Vorlage: KLM/BV/186/2023
| 1. | Der Gemeinderat beschließt gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2016 mit einer Bilanzsumme von 9.775.412,49 EUR. Der Jahresüberschuss i.H.v. 57.110,00 EUR wird gem. § 23 KomHVO den Rücklagen aus Überschüssen zugeführt. |
| 2. | Der Gemeinderat erteilt dem Bürgermeister gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2016 die Entlastung. |
Feststellung des Jahresabschlusses 2017 und Entlastung Bürgermeister
Vorlage: KLM/BV/187/2023
| 1. | Der Gemeinderat beschließt gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2017 mit einer Bilanzsumme von 9.585.789,54 EUR. Der Jahresfehlbetrag i.H.v. 34.348,95 EUR wird gem. § 23 KomHVO auf neue Rechnung vorgetragen. Zum Ausgleich werden Rücklagen aus Überschüssen verwendet. |
| 2. | Der Gemeinderat erteilt dem Bürgermeister gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2017 die Entlastung. |
Feststellung des Jahresabschlusses 2018 und Entlastung Bürgermeister
Vorlage: KLM/BV/188/2023
| 1. | Der Gemeinderat beschließt gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2018 mit einer Bilanzsumme von 10.051.206,34 EUR. Der Jahresfehlbetrag i.H.v. 199.254,04 EUR wird gem. § 23 KomHVO auf neue Rechnung vorgetragen. Es werden Rücklagen aus Überschüssen zum teilweisen Ausgleich verwendet und im Übrigen wird der Fehlbetrag dem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag zugeführt. |
| 2. | Der Gemeinderat erteilt dem Bürgermeister gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2018 die Entlastung. |
Feststellung des Jahresabschlusses 2019 und Entlastung Bürgermeister
Vorlage: KLM/BV/189/2023
| 1. | Der Gemeinderat beschließt gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2019 mit einer Bilanzsumme von 10.429.142,97 EUR. Der Jahresüberschuss i.H.v. 422.250,22 EUR wird gem. § 23 KomHVO mit dem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag aufgerechnet und im Übrigen den Rücklagen aus Überschüssen zugeführt. |
| 2. | Der Gemeinderat erteilt dem Bürgermeister gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2019 die Entlastung. |
Feststellung des Jahresabschlusses 2020 und Entlastung Bürgermeister
Vorlage: KLM/BV/190/2023
| 1. | Der Gemeinderat beschließt gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2020 mit einer Bilanzsumme von 10.080.590,10 EUR. Der Jahresüberschuss i.H.v. 53.099,10 EUR wird gem. § 23 KomHVO den Rücklagen aus Überschüssen zugeführt. |
| 2. | Der Gemeinderat erteilt dem Bürgermeister gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2020 die Entlastung. |
Erstellung Jahresabschluss 2021
Vorlage: KLM/BV/194/2023
Der Gemeinderat beschließt, für die Erstellung des Jahresabschlusses 2021 die Erleichterungen des Runderlasses vom 15.10.2020 in Verbindung mit dem Runderlass vom 22.04.2022 vollumfänglich anzuwenden.
Haushalt 2024
Vorlage: KLM/BV/199/2023
Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Klostermansfeld für das Haushaltsjahr 2024.
Das Konsolidierungskonzept wird entsprechend fortgeführt
Beteiligungsbericht zum Haushalt 2024
Vorlage: KLM/BV/200/2023
| 1. | Der Gemeinderat Klostermansfeld bestätigt nach erfolgter Erörterung den Beteiligungsbericht zur Haushaltsplanung 2024. Der Bericht wird als Anlage der Haushaltssatzung beigefügt. |
| 2. | Der Beteiligungsbericht wird nach Bestätigung durch den Gemeinderat auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra in einem änderungsgeschützten Format veröffentlicht. |
Zusätzlich erfolgt eine Auslegung des Berichts als Anlage zur Haushaltssatzung 2024.
Klage gegen die Verbandsgemeindeumlage 2023
Vorlage: KLM/BV/201/2023
Die Beschlussvorlage wurde zurückgestellt.
Nichtöffentlicher Teil:
Vergabeentscheidung zur Anschaffung eines Kommunalfahrzeuges
Vorlage: KLM/BV/198/2023
Der Gemeinderat Klostermansfeld beschließt, dem Bieter Nr. 3 den Zuschlag für die Anschaffung eines Kommunalfahrzeuges vom Typ VW Crafter 35 zu erteilen.