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Helbraer Kommunalanzeiger – Amtliches Mitteilungsblatt mit Bekanntmachungen
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen aus dem Verwaltungsamt
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Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderates Klostermansfeld vom 15.12.2023

Öffentlicher Teil

Feststellung des Jahresabschlusses 2013 und Entlastung Bürgermeister

Vorlage: KLM/BV/183/2023

1.

Der Gemeinderat beschließt gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2013 mit einer Bilanzsumme von 10.605.012,10 EUR. Der Jahresüberschuss i.H.v. 189.371,75 wird gem. § 23 KomHVO den Rücklagen aus Überschüssen zugeführt.

2.

Der Gemeinderat erteilt dem Bürgermeister gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2013 die Entlastung.

Feststellung des Jahresabschlusses 2014 und Entlastung Bürgermeister

Vorlage: KLM/BV/184/2023

1.

Der Gemeinderat beschließt gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2014 mit einer Bilanzsumme von 10.309.795,94 EUR. Der Jahresfehlbetrag i.H.v. 63.057,78 EUR wird gem. § 23 KomHVO auf neue Rechnung vorgetragen. Zum Ausgleich werden Rücklagen aus Überschüssen verwendet.

2.

Der Gemeinderat erteilt dem Bürgermeister gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2014 die Entlastung.

Feststellung des Jahresabschlusses 2015 und Entlastung Bürgermeister

Vorlage: KLM/BV/185/2023

1.

Der Gemeinderat beschließt gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2015 mit einer Bilanzsumme von 10.116.544,95 EUR. Der Jahresfehlbetrag i.H.v. 259.862,20 EUR wird gem. § 23 KomHVO auf neue Rechnung vorgetragen. Zum Ausgleich werden Rücklagen aus Überschüssen und Rücklagen aus der Eröffnungsbilanz verwendet.

2.

Der Gemeinderat erteilt dem Bürgermeister gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2015 die Entlastung.

Feststellung des Jahresabschlusses 2016 und Entlastung Bürgermeister

Vorlage: KLM/BV/186/2023

1.

Der Gemeinderat beschließt gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2016 mit einer Bilanzsumme von 9.775.412,49 EUR. Der Jahresüberschuss i.H.v. 57.110,00 EUR wird gem. § 23 KomHVO den Rücklagen aus Überschüssen zugeführt.

2.

Der Gemeinderat erteilt dem Bürgermeister gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2016 die Entlastung.

Feststellung des Jahresabschlusses 2017 und Entlastung Bürgermeister

Vorlage: KLM/BV/187/2023

1.

Der Gemeinderat beschließt gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2017 mit einer Bilanzsumme von 9.585.789,54 EUR. Der Jahresfehlbetrag i.H.v. 34.348,95 EUR wird gem. § 23 KomHVO auf neue Rechnung vorgetragen. Zum Ausgleich werden Rücklagen aus Überschüssen verwendet.

2.

Der Gemeinderat erteilt dem Bürgermeister gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2017 die Entlastung.

Feststellung des Jahresabschlusses 2018 und Entlastung Bürgermeister

Vorlage: KLM/BV/188/2023

1.

Der Gemeinderat beschließt gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2018 mit einer Bilanzsumme von 10.051.206,34 EUR. Der Jahresfehlbetrag i.H.v. 199.254,04 EUR wird gem. § 23 KomHVO auf neue Rechnung vorgetragen. Es werden Rücklagen aus Überschüssen zum teilweisen Ausgleich verwendet und im Übrigen wird der Fehlbetrag dem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag zugeführt.

2.

Der Gemeinderat erteilt dem Bürgermeister gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2018 die Entlastung.

Feststellung des Jahresabschlusses 2019 und Entlastung Bürgermeister

Vorlage: KLM/BV/189/2023

1.

Der Gemeinderat beschließt gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2019 mit einer Bilanzsumme von 10.429.142,97 EUR. Der Jahresüberschuss i.H.v. 422.250,22 EUR wird gem. § 23 KomHVO mit dem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag aufgerechnet und im Übrigen den Rücklagen aus Überschüssen zugeführt.

2.

Der Gemeinderat erteilt dem Bürgermeister gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2019 die Entlastung.

Feststellung des Jahresabschlusses 2020 und Entlastung Bürgermeister

Vorlage: KLM/BV/190/2023

1.

Der Gemeinderat beschließt gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2020 mit einer Bilanzsumme von 10.080.590,10 EUR. Der Jahresüberschuss i.H.v. 53.099,10 EUR wird gem. § 23 KomHVO den Rücklagen aus Überschüssen zugeführt.

2.

Der Gemeinderat erteilt dem Bürgermeister gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2020 die Entlastung.

Erstellung Jahresabschluss 2021

Vorlage: KLM/BV/194/2023

Der Gemeinderat beschließt, für die Erstellung des Jahresabschlusses 2021 die Erleichterungen des Runderlasses vom 15.10.2020 in Verbindung mit dem Runderlass vom 22.04.2022 vollumfänglich anzuwenden.

Haushalt 2024

Vorlage: KLM/BV/199/2023

Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Klostermansfeld für das Haushaltsjahr 2024.

Das Konsolidierungskonzept wird entsprechend fortgeführt

Beteiligungsbericht zum Haushalt 2024

Vorlage: KLM/BV/200/2023

1.

Der Gemeinderat Klostermansfeld bestätigt nach erfolgter Erörterung den Beteiligungsbericht zur Haushaltsplanung 2024. Der Bericht wird als Anlage der Haushaltssatzung beigefügt.

2.

Der Beteiligungsbericht wird nach Bestätigung durch den Gemeinderat auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra in einem änderungsgeschützten Format veröffentlicht.

Zusätzlich erfolgt eine Auslegung des Berichts als Anlage zur Haushaltssatzung 2024.

Klage gegen die Verbandsgemeindeumlage 2023

Vorlage: KLM/BV/201/2023

Die Beschlussvorlage wurde zurückgestellt.

Nichtöffentlicher Teil:

Vergabeentscheidung zur Anschaffung eines Kommunalfahrzeuges

Vorlage: KLM/BV/198/2023

Der Gemeinderat Klostermansfeld beschließt, dem Bieter Nr. 3 den Zuschlag für die Anschaffung eines Kommunalfahrzeuges vom Typ VW Crafter 35 zu erteilen.