Gegenüber dem Kalenderjahr 2025 ist keine Hebesatzänderung der Grundsteuer A und Grundsteuer B eingetreten. Die Hundesteuersätze bleiben ebenfalls unverändert. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Kostenersparnis wird demzufolge auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden und Hundesteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2026 verzichtet.
Gemäß § 12 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom Dezember 1996 (GVBl. S. 405) in Verbindung mit § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965) in der ab dem 01.01.2025 geltenden Fassung des Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts vom 26.11.2019 (BGBl. I, S. 1794), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 16.12.2022 (BGBl. I S. 2294) und dem GrStHsG LSA vom 01.11.2024 (GVBl. LSA S. 312), beide jeweils in der zurzeit gültigen Fassung, wird die Grundsteuer und die Hundesteuer für das Jahr 2026 für die Gemeinde Hergisdorf - vorbehaltlich anderslautender, schriftlicher Steuerbescheide 2026 - in gleicher Höhe wie im Kalenderjahr 2025 festgesetzt.
Dies bedeutet, dass diejenigen Steuerschuldner, die keinen Grundsteuerbescheid 2026 erhalten, im Kalenderjahr 2026 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für die Steuerschuldner treten mit dem heutigen Tag durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen heute ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Für diejenigen Steuerpflichtigen, die sich am SEPA-Basis-Lastschriftverfahren beteiligen, werden die Steuerraten zu den Fälligkeitszeitpunkten abgebucht.
Ansonsten werden die Beträge wie folgt fällig:
Grundsteuer A
Grundsteuer B
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| je ¼ des Jahresbetrages am | 15.02.2026 |
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| 15.05.2026 |
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| 15.08.202615.11.2026 |
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| je ½ des Jahresbetrages bis zu 30,00 Euro am | 15.02.2026 |
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| 15.08.2026 |
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| Jahresbeträge bis zu 15,00 Euro am | 15.08.2026 |
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| Jahreszahler nach Antragstellung am | 01.07.2026 |
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| In jenen Fällen, in denen gegenüber dem Vorjahr in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht Änderungen eintreten, wird von Amts wegen nach Erlass des Grundsteuermessbescheides durch das Finanzamt Eisleben ein neuer Grundsteuerbescheid 2026 zugestellt. Bis zum Ergehen dieses Steuerbescheides sind Vorauszahlungen (§ 29 GrStG) in Höhe der bisherigen Grundsteuerzahlung weiter zu entrichten. | |
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| Hundesteuer | |
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| je ¼ des Jahresbetrages am | 15.02.2026 |
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| 15.05.2026 |
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| 15.08.2026 |
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| 15.11.2026 |
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| Jahreszahler nach Antragstellung am | 01.07.2026 |
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra, An der Hütte 1, 06311 Helbra zu den Geschäftszeiten Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Dienstag von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr einzulegen.
Hinweis:
Anwaltlich nicht vertretene Bürger können einen Widerspruch auf elektronischem Wege ausschließlich unter Verwendung des elektronischen Bürgerpostfaches und der Bund-ID über das Portal „Mein Justizpostfach“ unter https://ebo.bund.de einlegen.“
Der Widerspruch hat gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO keine aufschiebende Wirkung und entbindet nicht von der Verpflichtung zur vorläufigen Zahlung der Abgabe.