Öffentlicher Teil
Widmung einer Erschließungsanlage im B-Plangebiet 002 Mischgebiet Erdengrube
Vorlage: AHL/BV/102/2023
Der Gemeinderat beschließt die Widmung der Erschließungsanlage im B- Plan Gebiet 002 1. Vereinfachte Änderung für das Mischgebiet „Erdengrube“ beginnend am Abzweig von der Straße „Am Vietzbach“ bis zum Ende der Erschließungsanlage in südliche Richtung führend, das Flurstück 1089 der Flur 2 der Gemarkung Ahlsdorf umfassend laut Anlage 1 der Widmungsverfügung.
Die Widmungsverfügung und deren Anlage 1 werden als Allgemeinverfügung öffentlich bekannt gemacht.
Die Erschließungsanlage erhält den Namen „Erdengrube“