Öffentlicher Teil
Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und Entlastung Bürgermeister
Vorlage: WIM/BV/090/2023
1. Der Gemeinderat beschließt gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2021 mit einer Bilanzsumme von 5.765.522,23 EUR. Der Jahresüberschuss wird gem. § 23 KomHVO den Rücklagen aus Überschüssen zugeführt.
2. Der Gemeinderat erteilt dem Bürgermeister gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2021 die Entlastung.
Grundsatzentscheidung zur Durchführung der Maßnahme "Energetische Sanierung Sporthalle, Schulstraße 2 in Wimmelburg"
Vorlage: WIM/BV/088/2023
Der Gemeinderat Wimmelburg beschließt, vorbehaltlich der Fördermittelreichung durch den Bund in Höhe von 75 %, die Maßnahme „Energetische Sanierung Sporthalle, Schulstraße 2 in Wimmelburg“ im Haushalt 2024 und 2025 durchzuführen und den Eigenanteil von 25 % zu übernehmen.
Nichtöffentlicher Teil:
Kauf Liegenschaft Gemarkung Wimmelburg, Flur 9, Flurstück 171/68
Vorlage: WIM/BV/091/2023
Der Gemeinderat Wimmelburg beschließt, die Liegenschaft Gemarkung Wimmelburg, Flur 9, Flurstück 171/68 in Größe von 1440 m² zu kaufen.
Der Bürgermeister wird zur Vertragsunterzeichnung bzw. Vollmachtserteilung ermächtigt.