Öffentlicher Teil
| Feststellung des Jahresabschlusses 2022 und Entlastung Bürgermeister | |
| Vorlage: HER/BV/028/2025 | |
| 1. | Der Gemeinderat beschließt gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2022 mit einer Bilanzsumme von 5.901.297,35 EUR. Der Jahresüberschuss i.H.v. 28.564,57 EUR wird gem.§ 23 KomHVO den Rücklagen aus Überschüssen zugeführt. |
| 2. | Der Gemeinderat erteilt dem Bürgermeister gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2022 die Entlastung. |
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| Feststellung des Jahresabschlusses 2023 und Entlastung Bürgermeister | |
| Vorlage: HER/BV/029/2025 | |
| 1. | Der Gemeinderat beschließt gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2023 mit einer Bilanzsumme von 5.749.398,40 EUR. Der Jahresüberschuss i.H.v. 24.404,46 EUR wird gem. § 23 KomHVO den Rücklagen aus Überschüssen zugeführt. |
| 2. | Der Gemeinderat erteilt dem Bürgermeister gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2023 die Entlastun |
g.
Bauerlaubnis der Gemeinde Hergisdorf für den Neubau eines Sporthauses durch den Sportverein SV Eintracht Kreisfeld e. V.
Vorlage: HER/BV/032/2025
Der Gemeinderat Hergisdorf erklärt sich als Eigentümer mit der Baumaßnahme „Neubau eines Sporthauses“ auf dem Flurstück 171, Flur 9, in der Gemarkung Hergisdorf einverstanden. Sämtliche im Zusammenhang mit dem Projekt entstehenden Kosten sind vom Sportverein SV Eintracht Kreisfeld e. V. zu tragen.
Antrag auf finanzielle Unterstützung (SV Eintracht Kreisfeld)
Vorlage: HER/BV/023/2025
Der Beschlussvorschlag wurde zurückgestellt.
Konzeption: Alternativflächenprüfung zur Errichtung großflächiger Photovoltaikanlagen
Vorlage: HER/BV/026/2025
Die Gemeinde Hergisdorf nimmt die Konzeption der Alternativflächenprüfung zur Errichtung großflächiger Photovoltaikanlagen für das gesamte Verbandsgebiet zur Kenntnis und empfiehlt dem Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra den Beschluss der Konzeption.
| Grundsatzbeschluss Ertüchtigung Gewässerprallhang zum Schutz angrenzender Bebauung und Infrastruktur bei Starkregenereignissen Hergisdorf Hüttenhof | |
| Vorlage: HER/BV/030/2025 | |
| 1. | Der Gemeinderat beschließt die Ertüchtigung Gewässerprallhang zum Schutz angrenzender Bebauung und Infrastruktur bei Starkregenereignissen Hergisdorf Hüttenhof. |
| 2. | Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Maßnahmen zur Verkehrssicherung des Hüttenhofes einzuleiten. Das betrifft die Vergabe von Planungs- und Bauleistungen. |
Nichtöffentlicher Teil:
Antrag auf Eintragung Leitungsrecht
Vorlage: HER/BV/031/2025
Der Beschluss wurde gefasst.