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Helbraer Kommunalanzeiger – Amtliches Mitteilungsblatt mit Bekanntmachungen
Ausgabe 10/2025
Amtliche Bekanntmachungen aus dem Verwaltungsamt
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Bekanntgabe der Beschlüsse der Gemeinderatssitzung der Gemeinde Hergisdorf vom 21.08.2025

Öffentlicher Teil

Feststellung des Jahresabschlusses 2022 und Entlastung Bürgermeister

Vorlage: HER/BV/028/2025

1.

Der Gemeinderat beschließt gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2022 mit einer Bilanzsumme von 5.901.297,35 EUR. Der Jahresüberschuss i.H.v. 28.564,57 EUR wird gem.§ 23 KomHVO den Rücklagen aus Überschüssen zugeführt.

2.

Der Gemeinderat erteilt dem Bürgermeister gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2022 die Entlastung.

Feststellung des Jahresabschlusses 2023 und Entlastung Bürgermeister

Vorlage: HER/BV/029/2025

1.

Der Gemeinderat beschließt gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2023 mit einer Bilanzsumme von 5.749.398,40 EUR. Der Jahresüberschuss i.H.v. 24.404,46 EUR wird gem. § 23 KomHVO den Rücklagen aus Überschüssen zugeführt.

2.

Der Gemeinderat erteilt dem Bürgermeister gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2023 die Entlastun

g.

Bauerlaubnis der Gemeinde Hergisdorf für den Neubau eines Sporthauses durch den Sportverein SV Eintracht Kreisfeld e. V.

Vorlage: HER/BV/032/2025

Der Gemeinderat Hergisdorf erklärt sich als Eigentümer mit der Baumaßnahme „Neubau eines Sporthauses“ auf dem Flurstück 171, Flur 9, in der Gemarkung Hergisdorf einverstanden. Sämtliche im Zusammenhang mit dem Projekt entstehenden Kosten sind vom Sportverein SV Eintracht Kreisfeld e. V. zu tragen.

Antrag auf finanzielle Unterstützung (SV Eintracht Kreisfeld)

Vorlage: HER/BV/023/2025

Der Beschlussvorschlag wurde zurückgestellt.

Konzeption: Alternativflächenprüfung zur Errichtung großflächiger Photovoltaikanlagen

Vorlage: HER/BV/026/2025

Die Gemeinde Hergisdorf nimmt die Konzeption der Alternativflächenprüfung zur Errichtung großflächiger Photovoltaikanlagen für das gesamte Verbandsgebiet zur Kenntnis und empfiehlt dem Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra den Beschluss der Konzeption.

Grundsatzbeschluss Ertüchtigung Gewässerprallhang zum Schutz angrenzender Bebauung und Infrastruktur bei Starkregenereignissen Hergisdorf Hüttenhof

Vorlage: HER/BV/030/2025

1.

Der Gemeinderat beschließt die Ertüchtigung Gewässerprallhang zum Schutz angrenzender Bebauung und Infrastruktur bei Starkregenereignissen Hergisdorf Hüttenhof.

2.

Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Maßnahmen zur Verkehrssicherung des Hüttenhofes einzuleiten. Das betrifft die Vergabe von Planungs- und Bauleistungen.

Nichtöffentlicher Teil:

Antrag auf Eintragung Leitungsrecht

Vorlage: HER/BV/031/2025

Der Beschluss wurde gefasst.