Öffentlicher Teil
Feststellung des Jahresabschlusses 2022 und Entlastung Bürgermeister
Vorlage: AHL/BV/022/2025
Der Gemeinderat beschließt gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2022 mit einer Bilanzsumme von 8.205.947,99 EUR. Der Jahresüberschuss wird gem. § 23 KomHVO den Rücklagen aus Überschüssen zugeführt und zur Senkung des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages verwendet.
Der Gemeinderat erteilt dem Bürgermeister gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2022 die Entlastung.
Feststellung des Jahresabschlusses 2023 und Entlastung Bürgermeister
Vorlage: AHL/BV/023/2025
Der Gemeinderat beschließt gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2023 mit einer Bilanzsumme von 7.224.006,46 EUR. Der Jahresfehlbetrag wird gem. § 23 KomHVO auf neue Rechnung vorgetragen und in den nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag überführt.
Der Gemeinderat erteilt dem Bürgermeister gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2023 die Entlastung.
Grundsatzbeschluss Herstellung Straßenentwässerung Bärenstr., Gemeinde Ahlsdorf
Vorlage: AHL/BV/026/2025
Der Gemeinderat beschließt die Herstellung der Straßenentwässerung in der Bärenstraße in Ahlsdorf.
Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, einen Auftrag bis ca. 40 000 € zu beauftragen.
Konzeption: Alternativflächenprüfung zur Errichtung großflächiger Photovoltaikanlagen
Vorlage: AHL/BV/021/2025
Die Gemeinde Ahlsdorf nimmt die Konzeption der Alternativflächenprüfung zur Errichtung großflächiger Photovoltaikanlagen für das gesamte Verbandsgebiet zur Kenntnis und empfiehlt dem Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra den Beschluss der Konzeption
Nichtöffentlicher Teil:
Grundstücksverkauf - Fl. 2, FS 1085 (Baugebiet Erdengrube)
Vorlage: AHL/BV/024/2025
Der Beschluss wurde gefasst.
Vergabe Planungsleistung Neue Siedlung, Gemeinde Ahlsdorf
Vorlage: AHL/BV/025/2025
Der Beschluss wurde gefasst.