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Helbraer Kommunalanzeiger – Amtliches Mitteilungsblatt mit Bekanntmachungen
Ausgabe 10/2025
Amtliche Bekanntmachungen aus dem Verwaltungsamt
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Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Klostermansfeld für das Haushaltsjahr 2025 KLM/BV/053/2025

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Klostermansfeld für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 102 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) zur Einsichtnahme vom 13.10.2025 bis 24.10.2025 im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra, Zimmer 313, SG Finanzen, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.

Die nach § 107 Abs. 4 und § 108 Abs. 2 KVG LSA erforderlichen Genehmigungen sind durch die Kommunalaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 15.09.2025 unter dem Aktenzeichen 15.12.10.023.026 erteilt worden.

Klostermansfeld, den 16.09.2025

Frank Ochsner
Bürgermeister Klostermansfeld