Aufgrund des § 103 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der zurzeit geltenden Fassung hat die Verbandsgemeinde die folgende, vom Verbandsgemeinderat in der Sitzung am 20.08.2026 beschlossene 1. Nachtragshaushaltssatzung erlassen.
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
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2026 | die bisher festgesetzten Gesamtbeträge | erhöht um | vermindert um | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich Nachträge festgesetzt auf |
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| Euro | |||
| Ergebnisplan Gesamtbetrag der Erträge | 8.737.400 | 420.200 | 0 | 9.157.600 |
| Gesamtbetrag der Aufwendungen | 12.978.300 | 0 | 1.289.000 | 11.689.300 |
| Finanzplan aus laufender Verwaltungstätigkeit: |
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| Gesamtbetrag der Einzahlungen | 8.540.200 | 420.200 | 0 | 8.960.400 |
| Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit: | 12.543.700 | 0 | 2.035.200 | 10.508.500 |
| Gesamtbetrag der Einzahlungen | 1.172.400 | 0 | 751.100 | 421.300 |
| Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit: | 2.503.000 | 0 | 780.900 | 1.722.100 |
| Gesamtbetrag der Einzahlungen | 1.719.800 | 0 | 29.800 | 1.690.000 |
| Gesamtbetrag der Auszahlungen | 196.000 | 34.300 | 0 | 230.300 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) verringert sich von 1.330.600 um 29.800 EUR auf 1.300.800 EUR.
Die Verpflichtungsermächtigungen erhöhen sich von 1.955.000 EUR um 569.000 EUR auf 2.524.000 EUR.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit verringert sich von 7.135.000 EUR auf 5.420.000 EUR.
Die Hebesätze werden nicht geändert.
Die weiteren Festlegungen zur Haushaltsdurchführung werden nicht geändert.
Helbra, den 22.09.2026