Titel Logo
Helbraer Kommunalanzeiger – Amtliches Mitteilungsblatt mit Bekanntmachungen
Ausgabe 10/2026
Amtliche Bekanntmachungen aus dem Verwaltungsamt
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra

für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des § 103 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der zurzeit geltenden Fassung hat die Verbandsgemeinde die folgende, vom Verbandsgemeinderat in der Sitzung am 20.08.2026 beschlossene 1. Nachtragshaushaltssatzung erlassen.

 

§ 1  

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

2026

die bisher festgesetzten Gesamtbeträge

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des

Haushaltsplans einschließlich

Nachträge festgesetzt auf

 

Euro

Ergebnisplan

Gesamtbetrag der Erträge

8.737.400

420.200

0

9.157.600

Gesamtbetrag der Aufwendungen

12.978.300

0

1.289.000

11.689.300

Finanzplan

aus laufender Verwaltungstätigkeit:

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen

8.540.200

420.200

0

8.960.400

Gesamtbetrag der Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit:

12.543.700

0

2.035.200

10.508.500

Gesamtbetrag der Einzahlungen

1.172.400

0

751.100

421.300

Gesamtbetrag der Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit:

2.503.000

0

780.900

1.722.100

Gesamtbetrag der Einzahlungen

1.719.800

0

29.800

1.690.000

Gesamtbetrag der Auszahlungen

196.000

34.300

0

230.300

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) verringert sich von 1.330.600 um 29.800 EUR auf 1.300.800 EUR.

 

§ 3

Die Verpflichtungsermächtigungen erhöhen sich von 1.955.000 EUR um 569.000 EUR auf 2.524.000 EUR.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit verringert sich von 7.135.000 EUR auf 5.420.000 EUR.

 

§5

Die Hebesätze werden nicht geändert.

 

§6

Die weiteren Festlegungen zur Haushaltsdurchführung werden nicht geändert.

Helbra, den 22.09.2026

 

Born
Verbandsgemeindebürgermeister