Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 102 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) zur Einsichtnahme vom 08.10.2026 bis 20.10.2026 im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund- Helbra, Zimmer 319, SG Finanzen, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
Die nach § 107 Abs. 4 und § 108 Abs. 2 KVG LSA erforderlichen Genehmigungen sind durch die Kommunalaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 15.09.2026 unter dem Aktenzeichen 15.12.10.016.021 erteilt worden.
Helbra, den 22.09.2026