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Helbraer Kommunalanzeiger – Amtliches Mitteilungsblatt mit Bekanntmachungen
Ausgabe 11/2023
Amtliche Bekanntmachungen aus dem Verwaltungsamt
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Widmungsverfügung

Die Gemeinde Benndorf widmet die Fläche, laut Anlage 1 zur Widmungsverfügung, auf der Grundlage der Bestimmungen des § 6 Straßengesetz Land Sachsen- Anhalt (StrG LSA), (GVBl. LSA Nr. 30/1993), dem öffentlichen Verkehr im Sinne des § 3v Abs. 1 Nr. 4 StrG LSA als sonstige öffentliche Straße.

Lage in der Örtlichkeit:

Gemeinde Benndorf Verbindungsweg zwischen Helbra und Siebigerode. Die sonstige öffentliche Straße umfasst

- Die Gesamtfläche von 7760 m² des Flurstücks 70 der Flur 2

Anmerkung

Der Lageplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung (Anlage 1) und kann im FD Bauverwaltung der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund–Helbra (siehe Rechtsbehelfsbelehrung) eingesehen werden.

Funktion

Die Fläche der o. g. Verkehrsanlage mit ihrer Lage wie oben beschrieben dient dem Verkehr in der Gemeinde Benndorf. Sie wird als sonstige öffentliche Straße nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 StrG LSA eingestuft. Baulastträger ist der eingetragene Eigentümer – die Gemeinde Benndorf.

Beschränkungen der Nutzung

Die Nutzung der öffentlichen Anlage wird auf den Rad- und Fußgängerverkehr, sowie die Nutzung durch den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr beschränkt.

Es gilt ein Nutzungsverbot für Kraftfahrzeuge.

Sie vermittelt den Nutzern die fußläufige Nutzung und das Befahren mit nicht motorisierten Fahrzeugen wie Fahrrädern, Rollern u.a., sowie das Befahren durch land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge zur Bewirtschaftung der anliegenden land- und forstwirtschaftlichen Flächen.

Es findet kein Winterdienst statt.

Die Benutzung durch Kettenfahrzeuge, gilt nicht für Fahrzeuge mit gummierten o. Ä. Ketten, ist nicht gestattet.

Das Befahren durch Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) ist gestattet.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, gerechnet vom Tage nach ihrer Bekanntmachung an, Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich bei der Gemeinde Benndorf über die Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra, An der Hütte 1, 06311 Helbra oder zur Niederschrift im Zimmer 206, während der Öffnungszeiten einzulegen.

Benndorf, den 24.10.2023

M. Jentsch
Siegel
Bürgermeister

Bekanntmachung

Der Gemeinderat Benndorf hat in seiner Sitzung am 23.10.2023 auf der Grundlage des § 6 Straßengesetz Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) die Widmung des Verbindungsweges von Helbra nach Siebigerode als Sonstige öffentliche Straße verfügt.

Die Auslegung der Widmungsverfügung mit dazugehörigem Lageplan erfolgt in der Zeit vom 20.11.2023 bis 19.12.2023 während der Geschäftszeiten der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra, An der Hütte 1, FD Bauverwaltung, Zimmer 206

Montag

09.00 – 12.00 Uhr

Dienstag

09.00 – 12.00 Uhr / 14.00 – 17.30 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

09.00 – 12.00 Uhr / 14.00 – 15.30 Uhr

Freitag

09.00 – 12.00 Uhr