Öffentlicher Teil
Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und Entlastung Bürgermeister
Vorlage: AHL/BV/007/2024
1. Der Gemeinderat beschließt gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2021 mit einer Bilanzsumme von 7.753.257,51 EUR.
Der Jahresüberschuss wird gem. § 23 KomHVO den Rücklagen aus Überschüssen zugeführt und zur Senkung des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages verwendet.
2. Der Gemeinderat erteilt dem Bürgermeister gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2021 die Entlastung.
Überplanmäßige Finanzauszahlung: Sanierung Bärenstraße Ahlsdorf
Vorlage: AHL/BV/009/2024
Der Gemeinderat Ahlsdorf beschließt die überplanmäßige Finanzauszahlung in Höhe von 60.120,95 € brutto im Jahr 2024 für die Maßnahme „Straßenbau Bärenstraße“.
Beteiligung am Mobilitätsplan für die Erstellung eines Radverkehrskonzeptes in der Verbandsgemeinde
Vorlage: AHL/BV/114/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Ahlsdorf beschließt, sich am Projekt zur Erstellung eines Radverkehrskonzeptes auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde zu beteiligen.
Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermittel für die Erstellung zu beantragen.
Der Anteil der Eigenmittel für die Gemeinde Ahlsdorf ist auf maximal 5.000 € festgesetzt.
Annahme einer Spende
Vorlage: AHL/BV/011/2024
Der Gemeinderat Ahlsdorf beschließt die Annahme einer Spende in Höhe von 250,00 €.
Nichtöffentlicher Teil:
Grundstücksverkauf Flur 2, FS 1088 (Erdengrube)
Vorlage: AHL/BV/008/2024
Der Gemeinderat Ahlsdorf beschließt, das Grundstück der Gemarkung Ahlsdorf, Flur 2, Flurstück 1088 in Größe von 1.167 m² zu verkaufen.
Der Verkauf erfolgt auf der Grundlage des § 115 (1) Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen- Anhalt.
In den Kaufvertrag ist eine Mehrerlösklausel für die Dauer von 5 Jahren aufzunehmen.
Der Käufer übernimmt alle mit dem Vollzug des Vertrages anfallenden Kosten.
Der Bürgermeister wird zur Vertragsunterzeichnung bzw. Vollmachtserteilung ermächtigt.
Vergabe von Bauleistung: Sanierung Bärenstraße Ahlsdorf
Vorlage: AHL/BV/010/2024
Der Gemeinderat beschließt, die Bauleistung für den Um- und Ausbau der Bärenstraße an das wirtschaftlichste Angebot vom 20.09.2024 zu vergeben.
Die Bauleistung wird an den Bieter Nr.4 vergeben.