Gemeinde Blankenheim
Die Bürgermeisterin
Die Gemeinde Blankenheim beabsichtigt die Veräußerung nachfolgend aufgeführter Liegenschaft zur Nutzung/Erschließung von Wohnbaugrundstücken:
| Gemarkung: | BLANKENHEIM |
| Flur: | 8 |
| Flurstück: | Teilfläche Flurstück 42 - ca. 28.000 m² |
| Lage: | Klosterrode „Schenkgraben“ B-Plan Nr. 2 |
| Mindestgebot: | 261.000,00 € zuzüglich Nebenkosten |
Das Teilgrundstück liegt am nordöstlichen Ortsrand von Klosterode - in Erweiterung des Eigenheimgebietes „Schenkgraben“ - B-Plan Nr. 1. Es grenzt nord- bzw. nordwestseitig an das nach 1990 neu erschlossene Wohngebiet an und soll die vorhandene Stichstraße miteinander verbinden. In westliche Richtung ist landwirtschaftliche Nutzung und nördlich ist die Verbindungsstraße von Blankenheim nach Klosterrode.
Das umgebende Gebiet ist durch Wohnnutzung geprägt - offene Bauweise, meist ein- und zweigeschossig.
Das Grundstück wird als Teilfläche in Größe von ca. 28.000 m² veräußert. Ein Investor hat die Vermessung, Erschließung und Vermarktung der Wohnbaugrundstücke eigenständig durchzuführen. Ein Erschließungsvertrag ist mit der Gemeinde Blankenheim abzuschließen. In diesem Vertrag wird u.a. der Zeitraum für die Durchführung der Erschließung geregelt. Planungs- und erschließungsrechtliche Fragen sind mit der Gemeinde Blankenheim über die Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Bauamt - abzustimmen. Die mediale Erschließung ist mit den jeweiligen Versorgungsträgern zu klären. Ein rechtskräftiger B-Plan liegt vor.
Eine Anfangs- und Endvermessung des Grundstückes ist vorzunehmen.
VOL/VOB findet keine Anwendung. Die Gemeinde Blankenheim ist nicht verpflichtet, irgendeinem Angebot den Zuschlag zu erteilen. Das Verfahren kann jederzeit geändert oder beendet werden. Für die Richtigkeit des Inhalts des Ausschreibungsverfahrens ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Kosten, die dem Interessenten für die Teilnahme am Verfahren entstehen, werden durch die Gemeinde Blankenheim nicht erstattet. Die Entscheidung über den Verkauf obliegt der Beschlussfassung durch den Gemeinderat der Gemeinde Blankenheim.
Interessenten werden gebeten ein Kaufpreisangebot schriftlich bei der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra, Liegenschaften, An der Hütte 1, 06311 Helbra einzureichen.
Die Angebote sind in schriftlicher Form in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift
„Erschließung Schenkgraben Klosterrode - Teil 2“ -
NICHT ÖFFNEN!“
einzureichen.