Die Verbandsgemeinde Mansfelder Grund – Helbra ist dabei, die kommunale Wärmeplanung erstellen zu lassen. Grundlage der Planung bilden die Bestands- und Potenzialanalyse, welche einen Überblick über den aktuellen Stand der Wärmeversorgung in der Verbandsgemeinde, sowie über mögliche zukünftige Potenziale für erneuerbare Energien geben. Darauf aufbauend werden Zielszenarien und Maßnahmen abgeleitet, um die ausgewiesenen Potentiale nutzbar zu machen.
Der räumliche Geltungsbereich der kommunalen Wärmeplanung umfasst das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund – Helbra. Der Entwurf der Wärmeplanung umfasst die Eignungsprüfung nach § 14 WPG, die Potentialanalyse nach § 15 WPG, die Potentialanalyse nach § 16 WPG, sowie das Zielszenario nach § 17 WPG, die Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete nach § 18, die Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr nach § 19 WPG und die Umsetzungsstrategie nach § 20 WPG.
Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 04.11.2025 bis zum 05.12.2025
Gemäß § 13 Abs. 3 WPG ist die Verbandsgemeinde Mansfelder Grund – Helbra verpflichtet den Entwurf der Wärmeplanung im Internet zu veröffentlichen:
https://www.verwaltungsamt-helbra.de/kommunale-waermeplanung/
Zusätzlich liegt der Bericht in der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helba, An der Hütte 1, 06311 Helbra im Zimmer 207 aus.
Während der Dauer der Veröffentlichung können Stellungsnahmen zu den ausgelegten Unterlagen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden:
Adresse Verwaltungsamt:
Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helba
An der Hütte 1
06311 Helbra
E-Mail für Stellungnahmen: Waermeplanung@mvv-regioplan.de