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Helbraer Kommunalanzeiger – Amtliches Mitteilungsblatt mit Bekanntmachungen
Ausgabe 12/2023
Informationen aus dem gemeinsamen Verwaltungsamt
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Aufforderung zur Schulanmeldung für das Schuljahr 2025/26

Werte Personensorgeberechtigte,

in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen werden Sie hiermit aufgefordert, Ihr schulpflichtig werdendes Kind/Ihre schulpflichtig werdenden Kinder an der ihrem Hauptwohnsitz zugeordneten öffentlichen Grundschule anzumelden.

(Das betrifft die Kinder aus Holdenstedt, Liedersdorf, Sotterhausen, Beyernaumburg, Othal, Emseloh und Bornstedt).

Schulpflichtig für das Schuljahr 2025/26 werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2025 das sechste Lebensjahr vollendet haben. Kinder, die bis zum 30. Juni 2025 das fünfte Lebensjahr vollendet haben, können vorzeitig angemeldet und gegebenenfalls eingeschult werden, wenn der Kinder- und Jugendärztliche Dienst des Gesundheitsamtes aus amtsärztlicher Sicht den Status der körperlichen, geistigen, sozialen und emotionalen Gesundheit des Kindes festgestellt hat, der eine vorzeitige Einschulung rechtfertigt.

Die Anmeldung erfolgt am 31.01.2024 um 18.00 Uhr in der Grundschule Holdenstedt im Rahmen einer 1. Elternversammlung.

Bei Verhinderung kann ein Ausweichtermin vereinbart werden.

Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde des Kindes und evtl. der Sorgerechtsbescheid mitzubringen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Sefrin
Schulleiterin