Kinder jeden Alters benötigen auf Reisen außerhalb Deutschlands ein eigenes Ausweisdokument. Doch der bekannte Kinderreisepass hat ausgedient:
Ab dem 1. Januar 2024 wird das Dokument nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Eltern, die mit ihren Kindern verreisen wollen, brauchen künftig entweder einen Personalausweis oder einen Reisepass mit Chip für den Nachwuchs. Bei Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.
Bereits ausgestellte und noch gültige Kinderreisepässe können bis zum Ablaufdatum weiter genutzt werden.
Bisher wurden die Kinderreisepässe tagesaktuell ausgestellt, sprich die Eltern konnten diese direkt mitnehmen. Zukünftig werden die Pässe, wie alle anderen auch, in der Bundesdruckerei gedruckt, was mit längeren Bearbeitungszeiten verbunden ist. Aktuell liegen diese beim Personalausweis bei 2 bis 3 Wochen und beim Reisepass bei 4 bis 6 Wochen. Dies ist unbedingt bei der Beantragung zu beachten, ebenso wie die Vorgaben für das biometrische Passbild des Kindes. Sollte ein Pass früher benötigt werden, wäre ein vorläufiger Ausweis notwendig.
Die Kosten für einen Reisepass unter 24 Jahren liegen aktuell bei 37,50 Euro und bei einem Personalausweis unter 24 Jahren bei 22,80 Euro. Die Gültigkeit beider Ausweisdokumente beträgt sechs Jahre, ein Bildupdate ist nicht mehr möglich.
Reisende sollten sich mit genug Vorlaufzeit auf der Webseite des Auswärtigen Amtes über die aktuellen Reisehinweise informieren und die Gültigkeit der Ausweisdokumente im Blick haben.
Bei Fragen rund um den Personalausweis und Reisepass wenden Sie sich bitte an den Bereich Einwohnermeldeangelegenheiten:Tel.: 034772 50-161 oder 034772 50-162.
Das Verwaltungsamt bleibt vom
27.12. – 29.12.2023
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