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Helbraer Kommunalanzeiger – Amtliches Mitteilungsblatt mit Bekanntmachungen
Ausgabe 12/2023
Informationen aus dem gemeinsamen Verwaltungsamt
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Information aus dem Steueramt

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Mansfelder-Grund Helbra,

im Zusammenhang mit Kontrollen bzw. durch Mitteilungen besorgter Bewohnerinnen und Bewohner unserer Verbandsgemeinde musste festgestellt werden, dass die Haltung von Hunden in den Mitgliedsgemeinden unserer Verbandsgemeinde nicht immer ordnungsgemäß bzw. gar nicht angezeigt wurde.

Steuergegenstand ist gemäß der derzeitig geltenden Hundesteuersatzungen der Mitgliedsgemeinden (Ahlsdorf, Benndorf, Blankenheim, Bornstedt, Helbra, Hergisdorf, Klostermansfeld, Wimmelburg) das Halten von Hunden, die älter als 3 Monate sind. Die Rasse sowie die Größe des Hundes spielen hier keine Rolle. Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn innerhalb von 14 Tagen bei der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind grundsätzlich anzugeben:

1.

Geburtsdatum des Hundes,

2.

Geschlecht des Hundes,

3.

Transpondernummer des Hundes,

4.

Datum der Aufnahme des Hundes in den Haushalt,

5.

Name und Anschrift des Hundehalters,

6.

Nachweis einer Hundehalterhaftpflichtversicherung

Formulare zur Anmeldung gibt es im Fachdienst Finanzen/Steuern sowie auf der Homepage der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen den Hundesteuersatzungen handelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 16 Abs. 2 Nr. 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 EUR geahndet werden!

Im Sinne der Steuergerechtigkeit und im Interesse der ehrlichen Hundehalter/innen, welche ihren Hund bzw. ihre Hunde ordnungsgemäß angemeldet haben, bekommen Sie hiermit Gelegenheit ihren Hund bzw. ihre Hunde umgehend anzumelden bzw. nachzumelden. Von der Einleitung eines Bußgeldverfahrens wird dann abgesehen.

Hinweis!

In Zukunft wird es verstärkte Kontrollen zur Überprüfung der Hundesteueranmeldung geben.

FD Finanzen / Steuern