Die Gemeinde Helbra widmet folgende Fläche, laut Anlage 1 zur Widmungsverfügung, auf der Grundlage der Bestimmungen des § 6 Straßengesetz Land Sachsen- Anhalt (StrG LSA), (GVBl. LSA Nr. 30/1993), dem öffentlichen Verkehr im Sinne des § 3v Abs. 1 Nr. 4 StrG LSA als Sonstige öffentliche Straße.
Lage in der Örtlichkeit:
Gemeinde Helbra – Verbindungsweg von Helbra nach Siebigerode
Die sonstige öffentliche Straße umfasst
| - | Das Flurstück 481/73 der Flur 10 mit einer Teilfläche von 4.189 m² (Anlage 1) |
Anmerkung
Der Lageplan sind Bestandteil der Widmungsverfügung (Anlage 1) und kann im FD Bauverwaltung der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund –Helbra (siehe Rechtsbehelfsbelehrung) eingesehen werden.
Funktion
Die Flächen der o. g. Verkehrsanlage mit ihrer Lage wie oben beschrieben dient dem Verkehr in der Gemeinde Helbra.
Sie wird als sonstige öffentliche Straße nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 StrG LSA eingestuft.
Der Baulastträger ist der eingetragene Eigentümer – die Gemeinde Helbra.
Beschränkungen der Nutzung
Die Nutzung der öffentlichen Anlage wird auf den Rad- und Fußgängerverkehr, sowie die Nutzung durch den landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Verkehr beschränkt.
Es gilt ein Nutzungsverbot für Kraftfahrzeuge.
Sie vermittelt den Nutzern die fußläufige Nutzung und das Befahren mit nicht motorisierten Fahrzeugen wie Fahrrädern, Rollern u.a., sowie das Befahren durch land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge zur Bewirtschaftung der anliegenden land- und forstwirtschaftlichen Flächen.
Es findet kein Winterdienst statt.
Die Benutzung durch Kettenfahrzeuge, gilt nicht für Fahrzeuge mit gummierten o.ä. Ketten, ist nicht gestattet.
Das Befahren durch Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) ist gestattet.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, gerechnet vom Tage nach ihrer Bekanntmachung an, Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich bei der Gemeinde Helbra über die Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra, An der Hütte 1, 06311 Helbra oder zur Niederschrift im Zimmer 206, während der Öffnungszeiten einzulegen.
Helbra, den 24.11.2023
G. Wyszkowski
Bürgermeister
Bekanntmachung
Der Gemeinderat Helbra hat in seiner Sitzung am 22.11.2023 auf der Grundlage des § 6 Straßengesetz Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) die Widmung des Verbindungsweges von Helbra nach Siebigerode als Sonstige öffentliche Straße verfügt.
Die Auslegung der Widmungsverfügung mit dazugehörigem Lageplan erfolgt in der Zeit vom 18.12.2023 bis 17.12.2024 während der Geschäftszeiten der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra, An der Hütte 1, FD Bauverwaltung, Zimmer 206
| Montag | 09.00 – 12.00 Uhr |
| Dienstag | 09.00 – 12.00 Uhr / 14.00 – 17.30 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 09.00 – 12.00 Uhr / 14.00 – 15.30 Uhr |
| Freitag | 09.00 – 12.00 Uhr |