Die Gemeinde Ahlsdorf widmet folgende Flächen, laut Anlage 1 bis 3 zur Widmungsverfügung, auf der Grundlage der Bestimmungen des § 6 Straßengesetz Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA), (GVBl. LSA Nr. 30/1993), dem öffentlichen Verkehr im Sinne des § 3v Abs. 1 Nr. 4 StrG LSA als Sonstige öffentliche Straße.
Lage in der Örtlichkeit:
Gemeinde Ahlsdorf – Radweg von Helbra nach Siebigerode
Die sonstige öffentliche Straße umfasst
| - | Das Flurstück 387/47 der Flur 7 mit einer Teilfläche von 1186,00 m² (Anlage 1) |
| - | Das Flurstück 1/1 der Flur 6 (Anlage 2) |
| - | Das Flurstück 7/2 der Flur 6 mit einer Teilfläche von 58,00 m² (Anlage 3) |
Anmerkung
Die Lagepläne sind Bestandteil der Widmungsverfügung (Anlage 1 bis 3) und kann im FD Bauverwaltung der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund–Helbra (siehe Rechtsbehelfsbelehrung) eingesehen werden.
Funktion
Die Flächen der o. g. Verkehrsanlage mit ihrer Lage wie oben beschrieben dient dem Verkehr in der Gemeinde Ahlsdorf.
Sie wird als sonstige öffentliche Straße nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 StrG LSA eingestuft.
Der Baulastträger ist der eingetragene Eigentümer – die Gemeinde Ahlsdorf.
Beschränkungen der Nutzung
Die Nutzung der öffentlichen Anlage wird auf den Rad- und Fußgängerverkehr, sowie die Nutzung durch den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr beschränkt.
Es gilt ein Nutzungsverbot für Kraftfahrzeuge.
Sie vermittelt den Nutzern die fußläufige Nutzung und das Befahren mit nicht motorisierten Fahrzeugen wie Fahrrädern, Rollern u.a., sowie das Befahren durch land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge zur Bewirtschaftung der anliegenden land- und forstwirtschaftlichen Flächen.
Es findet kein Winterdienst statt.
Die Benutzung durch Kettenfahrzeuge, gilt nicht für Fahrzeuge mit gummierten o.ä. Ketten, ist nicht gestattet.
Das Befahren durch Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) ist gestattet.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, gerechnet vom Tage nach ihrer Bekanntmachung an, Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich bei der Gemeinde Ahlsdorf über die Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra, An der Hütte 1, 06311 Helbra oder zur Niederschrift im Zimmer 206, während der Öffnungszeiten einzulegen.
Ahlsdorf, den 30.11.2023
K. Patz
Bürgermeister
Bekanntmachung
Der Gemeinderat Ahlsdorf hat in seiner Sitzung am 27.11.2023 auf der Grundlage des § 6 Straßengesetz Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) die Widmung des Verbindungsweges von Helbra nach Siebigerode als Sonstige öffentliche Straße verfügt.
Die Auslegung der Widmungsverfügung mit dazugehörigem Lageplan erfolgt in der Zeit vom 18.12.2023 bis 17.01.2024 während der Geschäftszeiten der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra, An der Hütte 1, FD Bauverwaltung, Zimmer 206
| Montag | 09.00 – 12.00 Uhr |
| Dienstag | 09.00 – 12.00 Uhr / 14.00 – 17.30 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 09.00 – 12.00 Uhr / 14.00 – 15.30 Uhr |
| Freitag | 09.00 – 12.00 Uhr |