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Helbraer Kommunalanzeiger – Amtliches Mitteilungsblatt mit Bekanntmachungen
Ausgabe 12/2024
Informationen aus dem gemeinsamen Verwaltungsamt
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Neuwahl des Schiedsamtes

Ab sofort ist das Amt der Schiedsperson(en) für die Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra neu zu besetzen.

Die Aufgabe der Schiedsperson besteht in erster Linie in der Schlichtung von kleinen Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten vermögensrechtlicher oder strafrechtlicher Natur. Durch entsprechendes Verhandlungsgeschick der Schiedsperson sollen Konfliktsituationen beseitigt und verhärtete Fronten aufgebrochen werden. Die Schiedspersonen vermitteln unbürokratisch und unparteiisch zwischen den streitenden Parteien, um eine gütliche außergerichtliche Lösung zu finden. Ziel des Schlichtungsverfahrens ist es, einen Vergleich in beiderseitigem Einvernehmen zu erreichen. Dabei ist die Fähigkeit und Bereitschaft gefragt, den Beteiligten zuzuhören und auf ihre Probleme einzugehen.

Die Aufgaben des Schiedsamtes nehmen Schiedsfrauen und Schiedsmänner ehrenamtlich wahr.

Besondere Fachkenntnisse sind nicht erforderlich. Interessenten sollten jedoch in der Lage sein, die Amtsgeschäfte ordnungsgemäß zu führen und den streitenden Personen vorurteilsfrei, sachlich und besonnen zu begegnen.

Die Schiedsperson wird auf die Dauer von 5 Jahren gewählt und durch das zuständige Amtsgericht in das Schiedsamt berufen und verpflichtet.

Für die Wahl der Schiedsperson müssen folgende persönliche Voraussetzungen erfüllt sein:

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der/die Bewerber/in muss das Wahlrecht besitzen und in einer der Mitgliedsgemeinden der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra seinen/ihren Wohnsitz, bei mehreren Wohnungen seinen/ihren Hauptwohnsitz haben,

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der/die Bewerber/in soll das 25. Lebensjahr vollendet haben,

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der/die Bewerber/in muss nach seiner/ihrer Persönlichkeit und Fähigkeit für das Amt der Schiedsperson geeignet sein. Die Schiedsperson sollte also im Wohngebiet bekannt sein, Ansehen genießen und befähigt sein, die Amtsgeschäfte selbständig und ordnungsgemäß wahrzunehmen. Des Weiteren sollte sie in der Lage sein, mit den streitbefangenen Parteien vorurteilsfrei, sachlich und besonnen umzugehen.

Die Aus- und Fortbildung der Schiedsperson erfolgt durch regelmäßige Schiedsamts-seminare des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. -BDS-.

Die Kosten für die Aus- und Fortbildung trägt die Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bis zum 15.01.2025 persönlich oder schriftlich bei der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra, An der Hütte 1, 06311 Helbra (Tel. 034772/500) melden.

Helbra, den 25.11.2024

FD Bauverwaltung