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Helbraer Kommunalanzeiger – Amtliches Mitteilungsblatt mit Bekanntmachungen
Ausgabe 12/2025
Amtliche Bekanntmachungen aus dem Verwaltungsamt
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Bekanntgabe der Beschlüsse des Gemeinderates Helbra aus der Sitzung vom 15.10.2025

Öffentlicher Teil:

Kooperationsvereinbarung Volkssolidarität

Vorlage: HEL/BV/070/2025

Der Gemeinderat beschließt die anliegende Kooperationsvereinbarung und ermächtigt den Bürgermeister zur Vertragsunterzeichnung.

Förderantrag Gigabitausbau (4. Ausbaustufe)

Vorlage: HEL/BV/065/2025

Die Gemeinde beschließt, eine Zweckvereinbarung mit dem Landkreis MSH für den Förderantrag Gigabitausbau (4. Ausbaustufe) zu schließen.

Absichtserklärung zum eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau der GlasfaserPlus GmbH

Vorlage: HEL/BV/068/2025

Der Gemeinderat Helbra beschließt:

  1. Die Gemeinde Helbra sichert eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der GlasfaserPlus zu, um die erfolgreiche Umsetzung des Glasfaserausbaus im Gemeindegebiet zu gewährleisten.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Abstimmungen und Koordinierungen mit der GlasfaserPlus bzw. der Telekom Deutschland GmbH vorzunehmen, um einen zügigen und reibungslosen Ausbau sicherzustellen.
  3. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, die entsprechende Vereinbarung mit der GlasfaserPlus im Namen der Gemeinde Helbra zu unterzeichnen.

Nutzungsvertrag über gemeindliche Grundstücksflächen für den Bau und Betrieb eines Batteriegroßspeichers der Stadtwerke Leipzig GmbH

Vorlage: HEL/BV/069/2025

Der Gemeinderat Helbra beschließt:

  1. Die Gemeinde Helbra gestattet der Stadtwerke Leipzig GmbH die Benutzung von Teilflächen der Flurstücke 5/26 und 5/27, Flur 4 in der Gemarkung Helbra, zur Errichtung und zum Betrieb eines stationären Batterie-Großspeichers gemäß den Bestimmungen des beigefügten Nutzungsvertrages.
  2. Für die Nutzung der Teilflächen wird eine jährliche Zahlung in Höhe von 15.000 €, 18.000 € und 20.000 € gestaffelt durch die Stadtwerke Leipzig GmbH an die Gemeinde Helbra vereinbart.
  3. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, den Nutzungsvertrag mit der Stadtwerke Leipzig GmbH im Namen der Gemeinde Helbra zu unterzeichnen.

Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB für die Errichtung von zwei Windenergieanlagen (WEA) in der Gemarkung Helbra, Flur 2, Flurstücke 6/19 und 10/1- Antrag auf Vorbescheid nach § 9 Abs. 1a BImSchG

Vorlage: HEL/BV/072/2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Helbra beschließt:

  1. Für die geplante Windenergieanlage auf dem Flurstück 6/19, Flur 2, Gemarkung Helbra (WEA 1) wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.
  2. Für die geplante Windenergieanlage auf dem Flurstück 10/1, Flur 2, Gemarkung Helbra (WEA 2) wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB versagt.

2. Entwurf des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien der Regionalen Planungsgemeinschaft Halle – Bestätigung der bisherigen Beschlusslage

Vorlage: HEL/BV/073/2025

Der Gemeinderat Helbra beschließt, der Regionalen Planungsgemeinschaft Halle im Rahmen der frühzeitigen Information gemäß Anschreiben vom 08.08.2025 über die bestehende Beschlusslage zu informieren.

Die Einbringung der Flächen im Planquadrat des geplanten Windvorranggebietes XXXIX. Helbra (Fluren 4 und 5 der Gemarkung Helbra) als Akzeptanzfläche der Gemeinde erfolgt weiterhin ausschließlich unter den mit den Beschlüssen HEL/BV/217/2023 und HEL/BV/040/2025 festgelegten Rahmenbedingungen:

  1. Die Nutzung der Flächen für Windenergie ist nur im Zusammenhang mit der Errichtung eines Wasserstoffelektrolyseurs zulässig.
  2. Der Wasserstoffelektrolyseur muss sich im räumlichen Zusammenhang von max.
  3. 2,5 km zu den Windenergieanlagen in der Gemarkung Helbra befinden.

Priorisierung der Baumaßnahmen im Zuge der Haushaltsplanung 2026 ff.

Vorlage: HEL/BV/074/2025

Die Vorlage wurde an den Haupt-, Finanz-, Bau- und Vergabeausschuss zurückverwiesen.

Annahme einer Spende

Vorlage: HEL/BV/075/2025

Der Gemeinderat Helbra stimmt der Annahme der Spende der Lehne Lebensmittel OHG in Höhe von 500,00 € zu.

Annahme einer Spende

Vorlage: HEL/BV/076/2025

Der Gemeinderat Helbra stimmt der Annahme der Spende des Autohauses Schneider GmbH & Co. KG in Höhe von 500,00 € zu.

Gestattungsvertrag zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen Standort Flur 5, FS 165/3, Gemarkung Helbra

Vorlage: HEL/BV/077/2025

Der Gemeinderat Helbra beschließt:

  1. Dem Abschluss eines Gestattungsvertrags mit der Gestattungsnehmerin zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen auf dem Grundstück Gemarkung Helbra, Flur 5, Flurstück 165/3 wird zugestimmt, vorbehaltlich der rechtlichen Prüfung des Gestattungsvertrages.
  2. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Vertragsverhandlungen im Sinne dieses Beschlusses zu führen und den Gestattungsvertrag zu unterzeichnen.

Gestattungsvertrag zur Errichtung und zum Betrieb eines Wasserstofferzeugungssystem sowie eines Batteriespeichersystems Standort: Helbra, Am-Ernst-Schacht

Vorlage: HEL/BV/078/2025

Der Gemeinderat Helbra beschließt:

  1. Der Abschluss eines Gestattungsvertrags mit der Gestattungsnehmerin zur Errichtung und zum Betrieb eines Wasserstofferzeugungssystems (WES) einschließlich Batteriespeichersystemen (BESS), Containerterminals (CT) sowie zugehöriger Infrastruktur auf den gemeindlichen Flächen Gemarkung Helbra, Flur 6, Flurstücke 32, 64 und 66 wird genehmigt, vorbehaltlich der rechtlichen Prüfung des Gestattungsvertrages.
  2. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die erforderlichen Vertragsverhandlungen zu führen sowie den Gestattungsvertrag rechtsverbindlich zu unterzeichnen
  3. .

Übernahme der Betriebskosten für das Jahr 2025 ("Unser Helbra" e.V.)

Vorlage: HEL/BV/079/2025

Der Gemeinderat Helbra beschließt die Übernahme der Betriebskosten des Vereins „Unser Helbra“ e.V. im Jahr 2025 für die Gemeindebücherei, Schulstraße 28, durch die Gemeinde Helbra in Höhe von 1.000,00 €.

Auf das Mitwirkungsverbot gemäß § 33 KVG LSA wird hingewiesen.

Nichtöffentlicher Teil:

Grundstücksverkauf Teilfläche Flur 4, FS 101

Vorlage: HEL/BV/064/2025

Der Gemeinderat Helbra beschließt, eine Teilfläche von ca. 320 m² aus dem Grundstück der Gemarkung Helbra Flur 4, Flurstück 101 zu verkaufen.

Der Verkauf erfolgt auf Grundlage des § 115 Kommunalverfassungsgesetz an den Antragsteller.

Grundstückskauf Gemarkung Helbra Flur 10, Flurstück 68/7

Vorlage: HEL/BV/080/2025

Der Gemeinderat Helbra beschließt grundsätzlich den Erwerb des Grundstücks Gemarkung Helbra, Flur 10, Flurstück 68/7, gelegen in der Parkstraße zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung im Bereich des geplanten Baugebietes „Pfarrholz / Hartplatz“.