Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 102 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) zur Einsichtnahme
vom 09.02.2023 bis 21.02.2023
im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra, Zimmer 319, SG Finanzen, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
Die nach § 107 Abs. 4 und § 108 Abs. 2 KVG LSA erforderlichen Genehmigungen sind durch die Kommunalaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 20.12.2022 unter dem Aktenzeichen 15.12.10.017.023 wie folgt erteilt worden.
1. Die Genehmigung des im § 4 der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrags der Liquiditätskredite wird bis zu einer Höhe von
3.100.000 EUR für das Haushaltsjahr 2023 unter Auflagen genehmigt.
Ahlsdorf, den 30.01.2023
Karsten Patz
Bürgermeister