Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 102 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) zur Einsichtnahme vom 19.02.2024 bis 29.02.2024 im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund- Helbra, Zimmer 313, SG Finanzen, während der Öffnungszeiten öffentlich aus. Die nach § 107 Abs. 4 und § 108 Abs. 2 KVG LSA erforderlichen Genehmigungen sind durch die Kommunalaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 23.01.2024 unter dem Aktenzeichen 15.12.10.018.024 erteilt worden. Benndorf, den 24.01.2024