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Helbraer Kommunalanzeiger – Amtliches Mitteilungsblatt mit Bekanntmachungen
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen aus dem Verwaltungsamt
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Bekanntgabe der Beschlüsse des Verbandsgemeinderates aus der Sitzung vom 25.01.2024

Öffentlicher Teil:

AfD-Antrag auf Rückübertragung der Aufgabe "Wirtschafts- und Tourismusförderung" von der Verbandsgemeinde auf die Mitgliedgemeinden vom 08.09.2023

Vorlage: VBG/BV/329/2023

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Aufgabe „Wirtschafts- und Tourismusförderung von der Verbandsgemeinde auf die Mitgliedsgemeinden rückzuübertragen unter der Bedingung, dass jede einzelne Gemeinde dem Vorhaben zustimmt.

Der Beschlussvorschlag wurde mehrheitlich abgelehnt.

Antrag der AfD-Fraktion auf Bereitstellung von Informationen zum Zwischenstand Machbarkeitsstudie Geothermie "Bericht Meilenstein 19.10.2023"

Vorlage: VBG/MV/350/2023

Von der Mitteilungsvorlage wurde Kenntnis genommen.

Antrag der CDU-Fraktion - Kommunale Wärmeplanung vom 10.01.24

Vorlage: VBG/BV/359/2024

Der Verbandsgemeinderat beschließt

1.

die Bildung einer Arbeitsgruppe mit Vertretern des Fachdienstes Bau und jeweils 2 Vertretern der 8 Mitgliedsgemeinden. Nach außen sollen 2 zu wählende Vertreter dieser Arbeitsgruppe diese Arbeitsgruppe in den entsprechenden Gremien, Versammlungen usw. vertreten.

2.

Um die Beteiligung und Mitsprache der Gemeinden zu gewährleisten, werden nach Bekanntgabe der Wärmeplanung durch das beauftragte Ingenieurbüro die Auswertungen im jeweiligen Gemeinderat diskutiert und danach dem Verbandsgemeinderat als Beschlussempfehlung weitergeleitet.

Der Beschluss wurde mehrheitlich gefasst.

Antrag der AfD-Fraktion - Bildung eines Ausschusses für die Durchführung der Wärmeplanung vom 14.01.24

Vorlage: VBG/BV/360/2024

Der Verbandsgemeinderat beschließt

1.

Für die gesamte Dauer der Durchführung der Kommunalen Wärmeplanung nach Wärmeplanungsgesetz (DS 388/23) und den Förderrichtlinien des Zuwendungsbescheides (67K25274) einen Ausschuss Wärmeplanung zu bilden.

2.

Die Aufgabe des Ausschusses Wärmeplanung soll sein

a)

den gesamten Prozess der Wärmeplanung nach § 13 bis hin zur Erstellung § 23 und Genehmigung § 24 des Wärmeplans zu begleiten,

b)

die Teilaufgaben nach Leistungsverzeichnis „Vergabe und Ausschreibung der kommunalen Wärmeplanung für die Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra zu beauftragen und

c)

über deren Zwischenergebnisse zu befinden.

3.

Dieser Ausschuss soll sich zusammensetzen aus

a)

je einem Vertreter der im Verbandsgemeinderat vertretenen Fraktionen und

b)

allen Bürgermeistern (ggf. weiteren Vertretern) der Mitgliedsgemeinden.

4.

Der HFBV-Ausschuss der VG, der Verbandsgemeindetat und die Gemeinderäte der Mitgliedsgemeinden sind regelmäßig per Mitteilungsvorlage über den Stand des Prozesses zur Wärmeplanung und deren Zwischenergebnisse zu informieren.

Der Beschlussvorschlag wurde mehrheitlich abgelehnt.

Antrag der AfD-Fraktion - Entscheidung über den Wärmeplan durch die Mitgliedsgemeinden der VBG vom 14.01.24

Vorlage: VBG/BV/361/2024

Der Verbandsgemeinderat beschließt:

1.

Wenn der Kommunale Wärmeplan nach § 23 Abs. 2 Wärmeplanungsgesetz (DS 388/23) und den Förderrichtlinien des Zuwendungsbescheids (67K25274) vorliegt, dann sollen alle Mitgliedsgemeinden der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra über diesen abstimmen.

2.

Die Vorlage des Kommunalen Wärmeplans bei den unter § 23 Abs. 3 benannten Stellen erfolgt erst, wenn die unter 1. durchgeführte Abstimmung mit einem positiven Votum aller Mitgliedsgemeinden erfolgt ist.

Der Beschlussvorschlag wurde mehrheitlich abgelehnt.

Antrag der AfD-Fraktion - Überführung Wärmeplan in eine Gemeindesatzung für jede einzelne Mitgliedsgemeinde vom 14.01.24

Vorlage: VBG/BV/362/2024

Der Verbandsgemeinderat beschließt, wenn die Zustimmung aller Mitgliedsgemeinden der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra zum Kommunalen Wärmeplan nach § 23 Abs. 2 Wärmeplanungsgesetz (DS 388/23) und den Förderrichtlinien des Zuwendungsbescheids (67K25274) vorliegt, dann soll dieser für jede Gemeinde in eine hoheitlich eigene Gemeindesatzung überführt werden.

Der Beschlussvorschlag wurde mehrheitlich abgelehnt.

Grundsatzbeschluss Anmeldung Förderung Geothermie

Vorlage: VBG/BV/348/2023

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Anmeldung des Strukturwandelprojektes Geothermie Helbra zur Strukturwandelförderung bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Während der ca. drei monatigen Bearbeitungszeit nach Projektanmeldung sollen Lösungen für alle offenen Fragen gefunden werden. Der Gemeinderat ist über die Ergebnisse zu informieren und entscheidet dann über einen Projektantrag.

Der Beschluss wurde mehrheitlich gefasst.

Aufgabenübertragung Wärmeplanung

Vorlage: VBG/BV/354/2024

Die Verbandsgemeinde übernimmt die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung, entsprechend des Förderbescheides 67K25274 vom 26.09.2023 von den Gemeinden, die durch Beschluss die Aufgabenübertragung beschlossen haben.

Der Beschluss wurde mehrheitlich gefasst.

Annahme einer Sachspende

Vorlage: VBG/BV/358/2024

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Annahme einer Sachspende der Firma Thum Möbeltischlerei in Höhe von 1.680,00 EUR für die Grundschule Klostermansfeld.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

Berufung Gleichstellungsbeauftragte

Vorlage: VBG/BV/357/2024

Der Verbandsgemeinderat bestellt im Einvernehmen mit dem Verbandsgemeindebürgermeister Frau Janka Würzberg zur Gleichstellungsbeauftragten der Verbandsgemeinde.

Der Beschluss wurde mehrheitlich gefasst.

Berufung Mitglieder Wahlausschuss

Vorlage: VBG/BV/351/2024

Der Verbandsgemeinderat beschließt folgende Personen als Mitglieder im Wahlausschuss:

Herr Uwe Krehan

Frau Janka Würzberg

Frau Rowena Freiberg

Herr Lars Hesse und als stellvertretende Mitglieder in den Wahlausschuss

Frau Stephanie Drescher

Herr Steve Püchner

Frau Diana Retzer

Frau Sabine Rathmann

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

Feststellung des Jahresabschlusses 2013 und Entlastung Bürgermeister

Vorlage: VBG/BV/355/2024

1.

Der Verbandsgemeinderat beschließt gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2013 mit einer Bilanzsumme von 3.947.661,68 EUR. Der Jahresüberschuss wird gem. § 23 KomHVO den Rücklagen aus Überschüssen zugeführt.

2.

Der Verbandsgemeinderat erteilt dem Verbandsgemeindebürgermeister gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2013 die Entlastung

.

Der Beschluss wurde mehrheitlich gefasst.

Feststellung des Jahresabschlusses 2014 und Entlastung Bürgermeister

Vorlage: VBG/BV/356/2024

1.

Der Verbandsgemeinderat beschließt gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2014 mit einer Bilanzsumme von 6.182.441,84 EUR. Der Jahresüberschuss wird gem. § 23 KomHVO den Rücklagen aus Überschüssen zugeführt.

2.

Der Verbandsgemeinderat erteilt dem Verbandsgemeindebürgermeister gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2014 die Entlastung.

Der Beschluss wurde mehrheitlich gefasst.

Nichtöffentlicher Teil:

Bestätigung einer Eilentscheidung - Übertragung höherwertiger Tätigkeiten

Vorlage: VBG/BV/353/2024

Der Beschluss wurde mehrheitlich gefasst.