Titel Logo
Helbraer Kommunalanzeiger – Amtliches Mitteilungsblatt mit Bekanntmachungen
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten

Weißenfels, 15.01.2024

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd

-Flurbereinigungsbehörde-

Müllnerstraße 59

06667 Weißenfels

Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und Ladung zur Anhörung der Beteiligten-Anhörungstermin

Flurbereinigungsverfahren:

Niederröblingen II

Verfahrensnummer:

611-46 SGH218

nach § 59 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

Im Flurbereinigungsplan werden die Ergebnisse des Flurbereinigungsverfahrens zusammengefasst.

Er weist insbesondere die alten Grundstücke und Berechtigungen sowie die Abfindungen hierzu nach und regelt alle damit zusammenhängenden Rechtsverhältnisse.

Der Plan wird hiermit gemäß § 59 Flurbereinigungsgesetz bekannt gegeben.

Die vom Flurbereinigungsverfahren betroffenen Grundbücher sind in Anlage 1 aufgelistet.

Unbekannte Grundstückseigentümer zu zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücken sind in der Anlage 2 aufgeführt. Diese Personen, deren Identität nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand festzustellen ist, gehören zum Beteiligtenkreis des Flurbereinigungsverfahrens.

In der bereits am 18.03.2013 festgestellten Wertermittlung des Flurbereinigungsverfahrens sind Änderungen der Ergebnisse der Wertermittlung vorgenommen worden. Die Bekanntgabe dieser Änderungen erfolgt zusammen mit der Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes.

Im Bereich der Verfahrensgebietsgrenze sind im Flurbereinigungsverfahren neue Grenzpunkte entstanden. Diese Punkte kennzeichnen neue Grenzen, welche in das Gebiet des Flurbereinigungsverfahrens hinein verlaufen. Der Grenzverlauf, der an das Flurbereinigungsverfahren angrenzenden Flurstücke, wird durch diese neuen Grenzpunkte nicht verändert. Die Festlegung dieser Punkte sowie ihre Abmarkung (= örtliche Kennzeichnung durch dauerhafte Grenzmarke) wird den Beteiligten gemäß § 56 Satz 3 FlurbG mit dem Flurbereinigungsplan bekannt gegeben.

Die betroffenen Flurstücke, die sich mit dem Verfahrensgebiet eine gemeinsame Grenze teilen, sind in der Anlage 3 aufgeführt.

Auslegung

Der Flurbereinigungsplan sowie die Änderung der Wertermittlung liegen zur Einsichtnahme für die Beteiligten im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels, Haus 1, Raum 119 vom 04.03.2024 bis 15.03.2024 in der Zeit von Montag bis Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr sowie Freitag 9.00 – 12.00 Uhr aus.

Auf Wunsch wird der Flurbereinigungsplan erläutert und Auskünfte erteilt.

Aus organisatorischen Gründen und zur Vermeidung von Wartezeiten wird um telefonische Terminabsprache unter Tel. 03443 280316 gebeten.

Nähere Informationen zum Verfahren (Landabfindungskarte, Änderungen in der Wertermittlungskarte) finden Sie im Internet unter:

https://alff.sachsen-anhalt.de/alff-sued/flurneuordnung/flurbereinigung-mansfeld-suedharz/fbv-niederroeblingen-ii

Es liegt im eigenen Interesse der Beteiligten, diese Termine, die eigens zur Auskunftserteilung und Erläuterung bestimmt sind, wahrzunehmen.

Anzeige der neuen Grenzen und Abmarkungen in der Örtlichkeit

Beteiligte, die

-

eine Anzeige ihrer Abmarkungen wünschen (sofern nicht auf Abmarkung verzichtet wurde)

oder

-

eine Anzeige ihrer neuen Grenzen in der Örtlichkeit wünschen

und sich zu diesem Sachverhalt bisher nicht vor der Flurbereinigungsbehörde geäußert haben, sollen sich bis zum 15.03.2024 gegenüber der Flurneuordnungsbehörde diesbezüglich äußern (schriftlich, telefonisch unter 03443/280316 oder per E-Mail an Steffi.Goehler@alff.mule.sachsen-anhalt.de). Bei ausbleibender Äußerung wird dies als Verzicht auf die Anzeige der neuen Grenzen und/oder Anzeige der Abmarkungen gewertet (§§ 114, 134 Abs.1 FlurbG).

Anhörungstermin

Der Termin zur Anhörung der Beteiligten

1.

zur Einlegung von Widersprüchen gegen den bekanntgegebenen Flurbereinigungsplan nach § 59 Abs. 2 FlurbG

2.

zur Erläuterung der Änderung der Wertermittlungsergebnisse nach § 32 FlurbG

wird bestimmt auf

Mittwoch, den 04.04.2024 in der Zeit von 9.00 – 12.00 Uhr und von 13.30 – 15.30 Uhr

im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels, Haus 1, Raum 119.

Die Beteiligten werden hiermit geladen als

  1. Teilnehmer für ihre dem Flurbereinigungsverfahren unterliegenden Grundstücke,
  2. Inhaber von Rechten an Grundstücken, die dem Flurbereinigungsverfahren unterliegen,
  3. Empfänger neuer Grundstücke im Flurbereinigungsverfahren
  4. Eigentümer von Grundstücken, die eine gemeinsame Grenze mit dem Flurbereinigungsgebiet haben ( nebenbeteiligte Grenzanlieger)

Die Beteiligten können Widerspruch gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplanes zur Vermeidung des Ausschlusses ausschließlich in diesem Anhörungstermin vorbringen. Vorherige Eingaben oder Vorsprachen haben keine rechtliche Wirkung.

Die Beteiligten haben in diesem Termin die Möglichkeit, sich die Änderung der Wertermittlungsergebnisse erläutern zu lassen.

Der Sachverhalt zum Widerspruch ist vorab schriftlich zu formulieren und zum Anhörungstermin einzureichen. Weiterhin wird um eine vorherige telefonische Terminabsprache unter 03443 280316 gebeten.

Falls kein Widerspruch erhoben wird, ist ein Erscheinen beim Anhörungstermin nicht erforderlich. Im Anhörungstermin besteht nicht die Möglichkeit für Auskünfte und Erläuterungen zum Plan. Nutzen Sie hierfür den Zeitraum der Auslegung.

Datenschutzrechtliche Hinweise

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten, die im Rahmen des gesetzlichen Auftrages des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) zu erfolgen hat, wird nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Regelungen vorgenommen. Weitergehende Informationen sind unter http://lsaurl.de/alffsueddsgvo zu finden.

Im Auftrag

Schott

Anlage 1

Verzeichnis der beteiligten Grundbuchblätter

Anlage 2

Verzeichnis unbekannter Grundstückseigentümer

Unbekannte Erben nach:

Landwirt Ernst Bruno Willy Meye

Kurt Bauerfeld

Grundbuch von Niederröblingen

Grundbuch von Niederröblingen

Grundbuchblatt 200

Grundbuchblatt 613

____________________________

___________________________

Eva Tiller, geb. Siedentopf

Horst Kaufmann

Grundbuch von Niederröblingen

Grundbuch von Oberröblingen

Grundbuchblatt 613

Grundbuchblatt 1032

____________________________

___________________________

Minna Liebau, geb. Hoffmann

Hulda Hartmann, geb. Hoffmann

Elsa Pitschke, geb. Hoffmann

Lina Hoffmann, geb. Sehnert

Otto Sehnert

Fritz Sehnert

Kurt Sehnert

Karl Sehnert

Grundbuch von Oberröblingen

Grundbuchblatt 417

_____________________________

Anlage 3

Bei dem Verzeichnis der Eigentümer im Sinne nach § 10 Nr. 2f FlurbG handelt es sich um die Eigentümer der nachfolgend aufgeführten Flurstücke, die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben.

Abmarkung neuer in der Verfahrensgebietsgrenze festgelegten Grenzpunkte

Gemarkung Oberröblingen

Flur 7

Flurstücke:

646, 644

Gemarkung Oberröblingen

Flur 8

Flurstücke:

181/5, 70/1, 118, 119, 271, 117/1, 128/5, 126

Gemarkung Oberröblingen

Flur 10

Flurstücke:

590, 592, 596, 591,594,758/489

Gemarkung Oberröblingen

Flur 11

Flurstücke:

211, 209, 83/2, 183/2

Gemarkung Niederröblingen

Flur 1

Flurstück:

42

Gemarkung Niederröblingen

Flur 2

Flurstücke:

130, 93/2, 126/14

Gemarkung Niederröblingen

Flur 3

Flurstücke:

1/2, 6, 5

Gemarkung Niederröblingen

Flur 4

Flurstück:

232

Gemarkung Katharinenrieth

Flur 1

Flurstücke:

1, 130, 47/1, 31, 36/1, 49, 132

Gemarkung Katharinenrieth

Flur 2

Flurstücke:

4/1, 26, 27, 48

Gemarkung Edersleben

Flur 6

Flurstücke:

1777, 1778, 1783,1801, 1802, 1804,1091/20