Weißenfels, 15.01.2024
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd
-Flurbereinigungsbehörde-
Müllnerstraße 59
06667 Weißenfels
| Flurbereinigungsverfahren: | Niederröblingen II |
| Verfahrensnummer: | 611-46 SGH218 |
nach § 59 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
Im Flurbereinigungsplan werden die Ergebnisse des Flurbereinigungsverfahrens zusammengefasst.
Er weist insbesondere die alten Grundstücke und Berechtigungen sowie die Abfindungen hierzu nach und regelt alle damit zusammenhängenden Rechtsverhältnisse.
Der Plan wird hiermit gemäß § 59 Flurbereinigungsgesetz bekannt gegeben.
Die vom Flurbereinigungsverfahren betroffenen Grundbücher sind in Anlage 1 aufgelistet.
Unbekannte Grundstückseigentümer zu zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücken sind in der Anlage 2 aufgeführt. Diese Personen, deren Identität nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand festzustellen ist, gehören zum Beteiligtenkreis des Flurbereinigungsverfahrens.
In der bereits am 18.03.2013 festgestellten Wertermittlung des Flurbereinigungsverfahrens sind Änderungen der Ergebnisse der Wertermittlung vorgenommen worden. Die Bekanntgabe dieser Änderungen erfolgt zusammen mit der Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes.
Im Bereich der Verfahrensgebietsgrenze sind im Flurbereinigungsverfahren neue Grenzpunkte entstanden. Diese Punkte kennzeichnen neue Grenzen, welche in das Gebiet des Flurbereinigungsverfahrens hinein verlaufen. Der Grenzverlauf, der an das Flurbereinigungsverfahren angrenzenden Flurstücke, wird durch diese neuen Grenzpunkte nicht verändert. Die Festlegung dieser Punkte sowie ihre Abmarkung (= örtliche Kennzeichnung durch dauerhafte Grenzmarke) wird den Beteiligten gemäß § 56 Satz 3 FlurbG mit dem Flurbereinigungsplan bekannt gegeben.
Die betroffenen Flurstücke, die sich mit dem Verfahrensgebiet eine gemeinsame Grenze teilen, sind in der Anlage 3 aufgeführt.
Auslegung
Der Flurbereinigungsplan sowie die Änderung der Wertermittlung liegen zur Einsichtnahme für die Beteiligten im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels, Haus 1, Raum 119 vom 04.03.2024 bis 15.03.2024 in der Zeit von Montag bis Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr sowie Freitag 9.00 – 12.00 Uhr aus.
Auf Wunsch wird der Flurbereinigungsplan erläutert und Auskünfte erteilt.
Aus organisatorischen Gründen und zur Vermeidung von Wartezeiten wird um telefonische Terminabsprache unter Tel. 03443 280316 gebeten.
Nähere Informationen zum Verfahren (Landabfindungskarte, Änderungen in der Wertermittlungskarte) finden Sie im Internet unter:
Es liegt im eigenen Interesse der Beteiligten, diese Termine, die eigens zur Auskunftserteilung und Erläuterung bestimmt sind, wahrzunehmen.
Anzeige der neuen Grenzen und Abmarkungen in der Örtlichkeit
Beteiligte, die
| - | eine Anzeige ihrer Abmarkungen wünschen (sofern nicht auf Abmarkung verzichtet wurde) |
| oder | |
| - | eine Anzeige ihrer neuen Grenzen in der Örtlichkeit wünschen |
und sich zu diesem Sachverhalt bisher nicht vor der Flurbereinigungsbehörde geäußert haben, sollen sich bis zum 15.03.2024 gegenüber der Flurneuordnungsbehörde diesbezüglich äußern (schriftlich, telefonisch unter 03443/280316 oder per E-Mail an Steffi.Goehler@alff.mule.sachsen-anhalt.de). Bei ausbleibender Äußerung wird dies als Verzicht auf die Anzeige der neuen Grenzen und/oder Anzeige der Abmarkungen gewertet (§§ 114, 134 Abs.1 FlurbG).
Anhörungstermin
Der Termin zur Anhörung der Beteiligten
| 1. | zur Einlegung von Widersprüchen gegen den bekanntgegebenen Flurbereinigungsplan nach § 59 Abs. 2 FlurbG |
| 2. | zur Erläuterung der Änderung der Wertermittlungsergebnisse nach § 32 FlurbG |
wird bestimmt auf
Mittwoch, den 04.04.2024 in der Zeit von 9.00 – 12.00 Uhr und von 13.30 – 15.30 Uhr
im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels, Haus 1, Raum 119.
Die Beteiligten werden hiermit geladen als
Die Beteiligten können Widerspruch gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplanes zur Vermeidung des Ausschlusses ausschließlich in diesem Anhörungstermin vorbringen. Vorherige Eingaben oder Vorsprachen haben keine rechtliche Wirkung.
Die Beteiligten haben in diesem Termin die Möglichkeit, sich die Änderung der Wertermittlungsergebnisse erläutern zu lassen.
Der Sachverhalt zum Widerspruch ist vorab schriftlich zu formulieren und zum Anhörungstermin einzureichen. Weiterhin wird um eine vorherige telefonische Terminabsprache unter 03443 280316 gebeten.
Falls kein Widerspruch erhoben wird, ist ein Erscheinen beim Anhörungstermin nicht erforderlich. Im Anhörungstermin besteht nicht die Möglichkeit für Auskünfte und Erläuterungen zum Plan. Nutzen Sie hierfür den Zeitraum der Auslegung.
Datenschutzrechtliche Hinweise
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten, die im Rahmen des gesetzlichen Auftrages des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) zu erfolgen hat, wird nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Regelungen vorgenommen. Weitergehende Informationen sind unter http://lsaurl.de/alffsueddsgvo zu finden.
Im Auftrag
Anlage 1
Verzeichnis der beteiligten Grundbuchblätter
Anlage 2
Verzeichnis unbekannter Grundstückseigentümer
| Unbekannte Erben nach: | |
| Landwirt Ernst Bruno Willy Meye | Kurt Bauerfeld |
| Grundbuch von Niederröblingen | Grundbuch von Niederröblingen |
| Grundbuchblatt 200 | Grundbuchblatt 613 |
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| |
| Eva Tiller, geb. Siedentopf | Horst Kaufmann |
| Grundbuch von Niederröblingen | Grundbuch von Oberröblingen |
| Grundbuchblatt 613 | Grundbuchblatt 1032 |
| ____________________________ | ___________________________ |
Minna Liebau, geb. Hoffmann
Hulda Hartmann, geb. Hoffmann
Elsa Pitschke, geb. Hoffmann
Lina Hoffmann, geb. Sehnert
Otto Sehnert
Fritz Sehnert
Kurt Sehnert
Karl Sehnert
Grundbuch von Oberröblingen
Grundbuchblatt 417
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Anlage 3
Bei dem Verzeichnis der Eigentümer im Sinne nach § 10 Nr. 2f FlurbG handelt es sich um die Eigentümer der nachfolgend aufgeführten Flurstücke, die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben.
Abmarkung neuer in der Verfahrensgebietsgrenze festgelegten Grenzpunkte
| Gemarkung Oberröblingen | Flur 7 | Flurstücke: | 646, 644 |
| Gemarkung Oberröblingen | Flur 8 | Flurstücke: | 181/5, 70/1, 118, 119, 271, 117/1, 128/5, 126 |
| Gemarkung Oberröblingen | Flur 10 | Flurstücke: | 590, 592, 596, 591,594,758/489 |
| Gemarkung Oberröblingen | Flur 11 | Flurstücke: | 211, 209, 83/2, 183/2 |
| Gemarkung Niederröblingen | Flur 1 | Flurstück: | 42 |
| Gemarkung Niederröblingen | Flur 2 | Flurstücke: | 130, 93/2, 126/14 |
| Gemarkung Niederröblingen | Flur 3 | Flurstücke: | 1/2, 6, 5 |
| Gemarkung Niederröblingen | Flur 4 | Flurstück: | 232 |
| Gemarkung Katharinenrieth | Flur 1 | Flurstücke: | 1, 130, 47/1, 31, 36/1, 49, 132 |
| Gemarkung Katharinenrieth | Flur 2 | Flurstücke: | 4/1, 26, 27, 48 |
| Gemarkung Edersleben | Flur 6 | Flurstücke: | 1777, 1778, 1783,1801, 1802, 1804,1091/20 |