Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 102 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) zur Einsichtnahme vom 16.02.2026 bis 27.02.2026 im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund- Helbra, Zimmer 313, SG Finanzen, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
Die nach § 107 Abs. 4 und § 108 Abs. 2 KVG LSA erforderlichen Genehmigungen sind durch die Kommunalaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 12.01.2026 unter dem Aktenzeichen 15.12.10.019.026 erteilt worden.
Blankenheim, den 13.01.2026