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Helbraer Kommunalanzeiger – Amtliches Mitteilungsblatt mit Bekanntmachungen
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen aus dem Verwaltungsamt
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Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderates Wimmelburg vom 15.12.2022

Öffentlicher Teil:

Friedhofssatzung der Gemeinde Wimmelburg

Vorlage: WIM/BV/069/2022

Gemäß Antragstellung wurde die Beschlussvorlage zurückgestellt.

Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Wimmelburg

Vorlage: WIM/BV/070/2022

Gemäß Antragstellung wurde die Beschlussvorlage zurückgestellt.

Anpassung der Hauptsatzung der Gemeinde Wimmelburg

Vorlage: WIM/BV/072/2022

Der Gemeinderat beschließt der vorliegenden Hauptsatzung zuzustimmen.

Grundsatzbeschluss zum Repowering der Windkraftanlagen im Windeignungsgebiet "X Wimmelburg"

Vorlage: WIM/BV/073/2022

Der Gemeinderat befürwortet die Umsetzung des sog. Repowering (Ersetzen der bestehenden Windenergieanlagen durch neue, leistungsstärkere) im ausgewiesenen „Windeignungsgebiet - X Wimmelburg“ (Regionalplan Halle 2010) durch einen Investor.

Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister sowie die Verwaltung, die Planung und Umsetzung dieses Vorhabens durch einen Inverstor zu unterstützen.

Haushaltssatzung 2023

Vorlage: WIM/BV/074/2022

Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Wimmelburg für das Jahr 2023.Das Konsolidierungskonzept wird entsprechend fortgeführt.

Überplanmäßige Ausgabe Brücke Mitteldorf

Vorlage: WIM/BV/075/2022

Der Gemeinderat beschließt, überplanmäßige Auszahlungen für die Baumaßnahme Brücke Mitteldorf für das Jahr 2022 zu genehmigen.

Verlängerung der Optionserklärung zum § 2b UStG

Vorlage: WIM/BV/076/2022

Der Gemeinderat beschließt von der Möglichkeit zur Verlängerung der Optionserklärung zum § 2b UStG um weitere 2 Jahre (bis zum 31.12.2024) Gebrauch zu machen, sofern die gesetzliche Lage dies zulässt.

Nichtöffentlicher Teil:

Vergabe von Planungsleistung

Vorlage: WIM/BV/071/2022

Der Gemeinderat Wimmelburg beschließt, die Planungsleistungen für den Ersatzneubau der Brücke im Mitteldorf an den Bieter Nr.: 2. zu vergeben.