Der vorstehende Beschluss über den Jahresabschluss und die Erteilung der Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Hergisdorf für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss liegt nach § 120 Abs. 2 KVG LSA
vom 18.03. bis 28.03.2024
zur Einsichtnahme in der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra, An der Hütte 1, Zimmer 320, Fachdienst Zentrale Dienste und Finanzen, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
Hergisdorf, den 01.03.2024