Öffentlicher Teil:
Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und Entlastung Bürgermeister
Vorlage: KLM/BV/029/2024
| 1. | Der Gemeinderat beschließt gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2021 mit einer Bilanzsumme von 9.151.539,94 EUR. |
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| Der Jahresüberschuss i.H.v. 2.335,04 EUR wird gem. § 23 KomHVO den Rücklagen aus Überschüssen zugeführt. |
| 2. | Der Gemeinderat erteilt dem Bürgermeister gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2021 die Entlastung. |
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 10 „Erweiterung Gewerbe- und Industriegebiet B 180“
Vorlage: KLM/BV/030/2025
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 10 „Erweiterung Gewerbe- und Industriegebiet B 180“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.
Das Verfahren soll im Regelverfahren durchgeführt werden.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 166, 173 und 177 in der Flur 2 der Gemarkung Klostermansfeld.
Beteiligung am Strukturwandelprojekt "MOVE-MSH"
Vorlage: KLM/BV/031/2025
Der Beschlussvorschlag wurde abgelehnt.
Nichtöffentlicher Teil:
Hier wurden keine Beschlüsse gefasst.