Öffentlicher Teil:
Ermächtigung zur Darlehensaufnahme
Vorlage: HER/BV/019/2025
Der Gemeinderat beschließt, die Verwaltung zu ermächtigen, unter Berücksichtigung des § 108 in Verbindung mit § 99 Abs. 5 KVG LSA im Rahmen der Kreditermächtigung 2023 in Höhe von 100.000 EUR langfristige Investitionsdarlehen mit folgenden Ausstattungsmerkmalen aufzunehmen:
| Nominalbetrag: | 100.000 EUR |
| Aufnahmezeitpunkt: | spätestens bis zum 10.02.2025 |
| Laufzeit: | 10 Jahre |
| Zinsbindung: | 10 Jahre |
Der zu zahlende Zinssatz darf dabei 3,80 % p.a. nicht überschreiten.