Helbraer Kommunalanzeiger – Amtliches Mitteilungsblatt mit Bekanntmachungen
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen aus dem Verwaltungsamt
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
Vorheriger Artikel: Bekanntmachung des Beschlusses BEN/BV/027/2025 über den Jahresabschluss und die Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Benndorf gemäß § 120 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) für das Jahr 2021
Nächster Artikel: Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Blankenheim für das Haushaltsjahr 2025 - BLA/BV/016/2024 -
Bekanntmachung des Beschlusses KLM/BV/029/2024 über den Jahresabschluss und die Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Klostermansfeld gemäß § 120 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) für das Jahr 2021
Der vorstehende Beschluss über den Jahresabschluss und die Erteilung der Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Klostermansfeld für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss liegt nach § 120 Abs. 2 KVG LSA
vom 17.03. bis 28.03.2025
zur Einsichtnahme in der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra, An der Hütte 1, 06311 Helbra, Zimmer 313, Fachdienst Zentrale Dienste und Finanzen, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
Klostermansfeld, den 24.02.2025
gez. Ochsner
Bürgermeister