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Helbraer Kommunalanzeiger – Amtliches Mitteilungsblatt mit Bekanntmachungen
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachungen aus dem Verwaltungsamt
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1. Änderung zur Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Helbra vom 15.02.2023

Aufgrund der §§ 5 und 8 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) in Verbindung mit § 50 Abs. 1 Nr. 3, 4 und 5 des Straßengesetzes für das Land Sachsen - Anhalt (StrG LSA) vom 06.07.1993 (GVBl. LSA S. 334), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. Juni 2018 (GVBl. LSA S. 187, 188)[i] hat der Gemeinderat der Gemeinde Helbra in seiner Sitzung am 15.02.2023 folgende Satzung beschlossen:

1.

Der Grundlagensatzung wird folgender § hinzugefügt:

§1a

Begriffsbestimmungen

In dieser Satzung sind:

a) Straßen

-

alle Straßen, Wege, Plätze, Brücken, Durchfahrten, Durchgänge sowie Treppen soweit sie für den öffentlichen Verkehr genutzt werden, auch wenn sie durch Grünanlagen führen oder im Privateigentum stehen. Zu den Straßen gehören: Rinnsteine, Straßengräben, Böschungen, Stützmauern, Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen neben der Fahrbahn sowie Verkehrsinseln, Grünstreifen und Lärmschutzwände.

b) Fahrbahnen

-

diejenigen Teile der Straße, die nur dem Verkehr mit Fahrzeugen und dem Führen von Pferden und Großvieh dienen.

c) Gehwege

-

diejenigen Teile der Straße, die nur dem Fußgängerverkehr dienen und durch Bordsteine oder in anderer Weise von der übrigen Straßenfläche abgegrenzt sind. Als Gehwege gelten auch die an den Seiten von Straßen entlang führenden Streifen, ohne Unterschied ob sie befestigt sind oder nicht, ferner Hauszugangswege und -durchgänge.

2.

In-Kraft-Treten

Diese Änderungssatzung der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Helbra tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Helbra, den 15.02.2023

Wyszkowski

Bürgermeister


[i] Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates (ABl. L 197 vom 24. 7. 2012, S.1).