Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 102 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) zur Einsichtnahme vom 13.04.2023 bis 25.04.2023 im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra, Zimmer 320, SG Finanzen, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
Die nach § 107 Abs. 4 und § 108 Abs. 2 KVG LSA erforderlichen Genehmigungen sind durch die Kommunalaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 07.02.2023 unter dem Aktenzeichen 15.12.10.020.023 erteilt worden.
Bornstedt, den 21.03.2023