Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan mit seinen
Anlagen liegt nach § 102 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) zur Einsichtnahme vom 06.04.2023 bis 21.04.2023 im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund- Helbra, Zimmer 313, SG Finanzen, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
Die nach § 107 Abs. 4 und § 108 Abs. 2 KVG LSA erforderlichen Genehmigungen sind durch die Kommunalaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 14.03.2023 unter dem Aktenzeichen 15.12.10.018.023 erteilt worden.
Benndorf, den 16.03.2023
Matthias Jentsch
Bürgermeister Benndorf