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Helbraer Kommunalanzeiger – Amtliches Mitteilungsblatt mit Bekanntmachungen
Ausgabe 4/2023
Informationen aus dem gemeinsamen Verwaltungsamt
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Bekanntmachung

Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Herrn

Julien Wardmann

geb. 28.11.1963

letzte bekannte Anschrift:

2Flying HorseshoeCottages

GB-Clapham Lanc.LA2 8ES

Der Steuerschuldner ist nach derzeitigem Kenntnisstand unbekannt verzogen. Zustellversuche über die Deutsche Post und Ermittlungen über die aktuelle Anschrift sind ergebnislos geblieben. Eine Zustellung an einen Vertreter ist nicht möglich (§ 10 Abs. 2 VwZG).

Der vorgenannten natürlichen Person sind folgende Dokumente zuzustellen:

1.

Grundsteuerbescheid vom 10.01.2023 für das Grundstück

Schulstraße 36, Flur 3, Flurstück 215/7; Kassenzeichen: 01.00461.2

Der vorbezeichnete Bescheid wird nach § 10 Abs. 1 VwZG öffentlich zugestellt und kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises durch den Steuerschuldner abgeholt oder eingesehen werden bei:

Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra

Fachdienst Zentrale Dienste und Finanzen

Zimmer 303

An der Hütte 1

06311 Helbra

Die Abholung des Bescheides ist zu den Öffnungszeiten der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra möglich.

Durch die öffentliche Zustellung können Fristen (z. B. Rechtsbehelfsfrist) in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Ein Dokument gilt nach § 10 Abs. 2 letzter Satz VwZG als öffentlich zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Helbra, den 21.03.2023

Norbert Born

Verbandsbürgermeister