Öffentlicher Teil:
Kriterienkatalog Alternativfreiflächenprüfung PVFA: Flächenausweisung
AHL/BV/113/2024
Der Gemeinderat beschließt, ergänzend zum Beschluss AHL/BV/109/2023 folgende städtebaulichen Kriterien in das Konzept der Alternativfreiflächenprüfung für Photovoltaikfreifklächenanlagen (PVFA) aufzunehmen:
| 1. | maximale Belegung von PVFA der zulässigen Flächen im Gemeindegebiet i.H.v. 5,0 % |
| 2. | maximale Projektgröße 30 Hektar |
| 3. | Abstand der Anlagen untereinander zur eindeutigen optischen Trennung im Landschaftsbild |
| 4. | Ausschluss einer „erdrückenden“ oder „umzingelnden“ Wirkung auf Ortslagen |
| 5. | Die Summe der installierten Anlagen ist auf max. 5,0 % der Gemeindefläche bis zum Jahr 2032 zu begrenzen. |
| 6 | . PV Anlagen mit Doppelnutzung |
| a. | Agri-PV: PV-Module mit dazwischen oder darunter stattfindender landwirtschaftlicher Produktion (entweder nach DIN-SPEC oder mit Tierhaltung (Schafe, Rinder, Geflügel) EU-Flächenstilllegung |
| b. | Erosionschutzanlagen: PV-Anlagen zum Zwecke des Erosionsschutzes mit entsprechend gestalteter Modulanordnung gemeinsam mit weiteren Maßnahmen (z.B.Wälle oder Hecken) |
| c. | Anlagen mit Eigenverbrauch für Landwirtschaftsbetriebe bis 1 MV |
| d. | Lärmschutz und Sichtschutz zu Verkehrsflächen |
| e. | PV-Zäune z.B. für Tierweiden, Gärten oder Grundstücke |
|
| sind im gesamten Gemeindegebiet zulässig. Die Einschränkungen zur maximalen Größe der Einzelanlagen sind einzuhalten. Die Abstände zur Wohnbebauung und zwischen den Anlagen sind entsprechend der Zweitnutzung ggf. anzupassen. |
| 7. | Abweichend vom Beschluss AHL/BV/109/2023 werden die Ackerflächen der Stufe 2 (Ackerzahl 33-44) ausgeschlossen. |
WP Benndorf: Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen (Bestandsanlagen KNE)
AHL/BV/112/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Ahlsdorf bevollmächtigt den Bürgermeister zur Vertragsunterzeichnung des vorliegenden Vertrages zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen im WP Benndorf (Bestandsanlagen der KNE) gem. § 6 Abs. 1 Nr. EEG 2023 i.V. m. § 100 Abs. 2 EEG.
Nichtöffentlicher Teil:
Festlegung Verkaufspreis Grundstücke im Baugebiet „Erdengrube“
AHL/BV/111/2024
Der Gemeinderat Ahlsdorf beschließt, die kommunalen Baugrundstücke im Baugebiet „Erdengrube“ zu einem Preis von 43,00€/m² zu veräußern.