Titel Logo
Helbraer Kommunalanzeiger – Amtliches Mitteilungsblatt mit Bekanntmachungen
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen aus dem Verwaltungsamt
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntgabe der Beschlüsse der Gemeinderatssitzung der Gemeinde Wimmelburg vom 07.03.2024

Öffentlicher Teil:

Kriterienkatalog Alternativfreiflächenprüfung PVFA: Flächenausweisung

WIM/BV/099/2024

Der Gemeinderat beschließt, ergänzend zum Beschluss WIM/BV/96/2023 folgende städtebaulichen Kriterien in das Konzept der Alternativfreiflächenprüfung für Photovoltaikfreifklächenanlagen (PVFA) aufzunehmen:

1.

maximale Belegung von PVFA der zulässigen Flächen im Gemeindegebiet i.H.v. 5,0%

2.

maximale Projektgröße 30 Hektar

3.

Abstand der Anlagen untereinander zur eindeutigen optischen Trennung im Landschaftsbild

4.

Ausschluss einer „erdrückenden“ oder „umzingelnden“ Wirkung auf Ortslagen

5.

Die Summe der installierten Anlagen ist auf max. 5,0 % der Gemeindefläche bis zum Jahr 2032 zu begrenzen.

6.

PV Anlagen mit Doppelnutzung

a.

Agri-PV: PV-Module mit dazwischen oder darunter stattfindender landwirtschaftlicher Produktion (entweder nach DIN-SPEC oder mit Tierhaltung (Schafe, Rinder, Geflügel) EU-Flächenstilllegung

b.

Erosionschutzanlagen: PV-Anlagen zum Zwecke des Erosionsschutzes mit entsprechend gestalteter Modulanordnung gemeinsam mit weiteren Maßnahmen (z.B.Wälle oder Hecken)

c.

Anlagen mit Eigenverbrauch für Landwirtschaftsbetriebe bis 1 MV

d.

Lärmschutz und Sichtschutz zu Verkehrsflächen

e.

PV-Zäune z.B. für Tierweiden, Gärten oder Grundstücke

sind im gesamten Gemeindegebiet zulässig. Die Einschränkungen zur maximalen Größe der Einzelanlagen sind einzuhalten. Die Abstände zur Wohnbebauung und zwischen den Anlagen sind entsprechend der Zweitnutzung ggf. anzupassen.

Aufstellung des Raumordnungs- und Teilregionalplanes: Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien für die Planungsregion Halle: Flächenausweisung in der Gemarkung Wimmelburg

WIM/BV/100/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Wimmelburg beschließt die Flächen in der Flur 4 in der Gemarkung Wimmelburg als Voranggebiet für Windkraftanlagen - im Zuge der Aufstellung des Raumordnungs- und Teilregionalplans: Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien für die Planungsregion Halle anzumelden.

Nichtöffentlicher Teil:

Hier wurden keine Beschlüsse gefasst.