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Helbraer Kommunalanzeiger – Amtliches Mitteilungsblatt mit Bekanntmachungen
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen aus dem Verwaltungsamt
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Veröffentlichung von Satzungen

Bußgeldkatalog zu § 11 der Baumschutzsatzung der Gemeinde Helbra

Anwendungsrichtlinien:

Verstöße gegen die Baumschutzsatzung der Gemeinde Helbra werden

gemäß § 11 mit Bußgeldern bis zu einer Höhe von 50.000 € geahndet.

Der Bußgeldkatalog dient einer möglichst einheitlichen Behandlung gleichgelagerter Sachverhalte. Der Katalog enthält eine Liste möglicher Verstöße und Regelsätze, um einen einheitlichen Vollzug bei der Verfolgung und Ahndung dieser Verstöße zu erreichen.

Bei der Höhe der aufgeführten Regelsätze wird eine vorsätzliche Ordnungswidrigkeit zugrunde gelegt. Wird eine Ordnungswidrigkeit fahrlässig begangen, ist ein angemessener Abschlag bis zu 50 % vom Regelsatz abzurechnen.

Wiederholungsfälle können mit angemessenen Zuschlägen belegt werden.

Die genannten Regelsätze für die Bemessung der Geldbuße haben die Bedeutung einer Richtlinie. In jedem Einzelfall ist zu prüfen, ob Besonderheiten des Sachverhaltes eine Abweichung von den Regelsätzen rechtfertigen.