Helbraer Kommunalanzeiger – Amtliches Mitteilungsblatt mit Bekanntmachungen
Ausgabe 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen aus dem Verwaltungsamt
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
Vorheriger Artikel: Sprechzeiten der Verwaltung und Bürgermeister
Nächster Artikel: Bekanntmachung des Beschlusses HEL/BV/030/2024 über den Jahresabschluss und die Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Helbra gemäß § 120 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) für das Jahr 2021
Bekanntmachung des Beschlusses BOR/BV/012/2025 über den Jahresabschluss und die Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Bornstedt gemäß § 120 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) für das Jahr 2022
Der vorstehende Beschluss über den Jahresabschluss und die Erteilung der Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Bornstedt für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss liegt nach § 120 Abs. 2 KVG LSA
vom 11.04. bis 25.04.2025
zur Einsichtnahme in der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra, An der Hütte 1, Zimmer 320, Fachdienst Zentrale Dienste und Finanzen, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
Bornstedt, den 31.03.2025
gez. Rose
Bürgermeister