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Helbraer Kommunalanzeiger – Amtliches Mitteilungsblatt mit Bekanntmachungen
Ausgabe 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen aus dem Verwaltungsamt
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Bekanntmachung

öffentliche Auslegung der Ergänzungssatzung für das Grundstück der Gemarkung Benndorf, Flur 3, Flurstück 309 Bad Anna 1, Benndorf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Benndorf hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 03.03.2025 den Entwurf der Ergänzungssatzung für das Grundstück der Gemarkung Benndorf, Flur 3, Flurstück 309 (Stand Januar 2025), mit Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Das Satzungsgebiet befindet sich in Benndorf und umfasst das Grundstück der Gemarkung Benndorf, Flur 3, Flurstück 309 im Landkreis Mansfeld-Südharz. Gemäß § 13 Abs. 2 BauGB wird das Beteiligungsverfahren für die vorliegende Ergänzungssatzung „Bad Anna 1“ nach den Vorschriften der §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Gemäß § 13 Abs. 3 wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden.

Der Entwurf der der Ergänzungssatzung für das Grundstück der Gemarkung Benndorf, Flur 3, Flurstück 309 Bad Anna 1, Benndorf in der Fassung vom Januar 2025 wird mit Begründung in der Zeit vom

11.04.2025 bis einschließlich 12.05.2025 auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra unter:

https://www.verwaltungsamt-helbra.de/veroeffentlichungen/

veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen während des o. g. Auslegungszeitraumes auch in der Gemeindeverwaltung der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund – Helbra, im Sachgebiet Bauleitplanung während folgender Zeiten:

Mo

09.00 – 12.00 Uhr

Di

09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.30 Uhr

Do

09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 15.30 Uhr und

Fr

09.00 – 12.00 Uhr

von jedermann eingesehen werden.

Die zu veröffentlichenden Unterlagen umfassen:

• den Satzungsentwurf einschließlich Begründung vom Januar 2025 und

• die zeichnerische Darstellung zur Ergänzungssatzung

Während des o. g. Veröffentlichungszeitraumes können Stellungnahmen zu den veröffentlichten Unterlagen elektronisch (per E-Mail) übermittelt werden an:

info@slg-stadtplanung.de

oder unter den o. g. Anschriften abgegeben oder per Post an die Gemeindeverwaltung der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund – Helbra, An der Hütte 1, 06311 Helbra gesendet werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben können.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Benndorf, den 19.03.2025

Bürgermeister