Titel Logo
Helbraer Kommunalanzeiger – Amtliches Mitteilungsblatt mit Bekanntmachungen
Ausgabe 4/2026
Informationen aus dem gemeinsamen Verwaltungsamt
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

 

Frau

Lori Mado

geb. 04.08.1989

letzte bekannte Anschrift:

Ernst-Barlach-Ring 25

06124 Halle (Saale)

 

Der Steuerschuldner ist nach derzeitigem Kenntnisstand unbekannt verzogen. Zustellversuche über die Deutsche Post und Ermittlungen über die aktuelle Anschrift sind ergebnislos geblieben. Eine Zustellung an einen Vertreter ist nicht möglich (§ 10 Abs. 2 VwZG).

 

Der vorgenannten natürlichen Person sind folgende Dokumente zuzustellen:

 

1. Grundsteuerbescheid vom 25.02.2026 für das Grundstück Kliebigstraße 42, 06313 Hergisdorf, Flur 8, Flurstück 238;

Kassenzeichen: 03.01111.1

 

Der vorbezeichnete Bescheid wird nach § 10 Abs. 1 VwZG öffentlich zugestellt und kann gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises durch den Steuerschuldner abgeholt oder eingesehen werden bei:

 

Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra

Fachdienst Zentrale Dienste und Finanzen

Zimmer 303

An der Hütte 1

06311 Helbra

 

Die Abholung des Bescheides ist zu den Öffnungszeiten der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra möglich.

 

Durch die öffentliche Zustellung können Fristen (z.B. Rechtsbehelfsfrist) in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Ein Dokument gilt nach § 10 Abs. 2 letzter Satz VwZG als öffentlich zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

 

Helbra, den 20.03.2026

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Norbert Born
Verbandsgemeindebürgermeister