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Helbraer Kommunalanzeiger – Amtliches Mitteilungsblatt mit Bekanntmachungen
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen aus dem Verwaltungsamt
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Bekanntgabe der Beschlüsse der Gemeinderatssitzung der Gemeinde Klostermansfeld vom 19.02.2026

 

Öffentlicher Teil:

 

Annahme einer Spende

Vorlage: KLM/BV/083/2026

Der Gemeinderat der Gemeinde Klostermansfeld stimmt der Annahme einer Spende der MIDEWA in Höhe von 250,00 € zu.

 

Abschluss eines Sponsoringvertrages

Vorlage: KLM/BV/084/2026

Der Gemeinderat der Gemeinde Klostermansfeld beschließt, dem Sponsoringvertrag mit der Sparkasse Mansfeld-Südharz über einen Betrag in Höhe von 500,00 € zuzustimmen.

 

Feststellung des Jahresabschlusses 2022 und Entlastung Bürgermeister

Vorlage: KLM/BV/079/2026

1.

Der Gemeinderat der Gemeinde Klostermansfeld beschließt gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2022 mit einer Bilanzsumme von 8.913.620,08 EUR. Der Jahresüberschuss i.H.v. 79.016,03 EUR wird gem. § 23 KomHVO den Rücklagen aus Überschüssen zugeführt.

2.

Der Gemeinderat der Gemeinde Klostermansfeld erteilt dem Bürgermeister gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2022 die Entlastung.

 

Feststellung des Jahresabschlusses 2023 und Entlastung Bürgermeister

Vorlage: KLM/BV/080/2026

1.

Der Gemeinderat der Gemeinde Klostermansfeld beschließt gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2023 mit einer Bilanzsumme von 8.208.763,48 EUR. Der Jahresüberschuss i.H.v. 173.070,32 EUR wird gem. § 23 KomHVO den Rücklagen aus Überschüssen zugeführt.

2.

Der Gemeinderat der Gemeinde Klostermansfeld erteilt dem Bürgermeister gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2023 die Entlastung.

 

Grundsatzbeschluss zum Verkauf von Gesellschaftsanteilen

Vorlage: KLM/BV/082/2026

Der Gemeinderat der Gemeinde Klostermansfeld

  1. beschließt grundsätzlich die Veräußerung der Gesellschaftsanteile an der FEO GmbH.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt unter Beachtung der vereinsrechtlichen und gesellschaftsvertraglichen Bindungen Gespräche/Verhandlungen aufzunehmen.
  3. Ein Verkauf wird erst mit gesondertem, abschließenden Gemeinderatsbeschluss beschlossen.

 

Übertragung der Aufgabe zur Vergabe der Brückenprüfungen gemäß DIN 1076 an die Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra

Vorlage: KLM/BV/081/2026

1.

Der Gemeinderat der Gemeinde Klostermansfeld beschließt, die Aufgabe der Ausschreibung und Vergabe der Brückenprüfungen gemäß DIN 1076 für die im Gemeindegebiet vorhandenen Brücken und Durchlässe für die Jahre 2026 bis 2031 auf die Verbandsgemeinde zu übertragen.

2.

Die Verbandsgemeinde wird beauftragt, die erforderlichen Leistungen für die Brückenprüfungen im Rahmen einer Gesamtvergabe für das Gebiet der Verbandsgemeinde auszuschreiben und zu vergeben.

 

 

Nichtöffentlicher Teil:

Bestellung eines vorrübergehenden Vorarbeiters

Vorlage: KLM/BV/085/2026

Der Beschluss wurde gefasst.