Titel Logo
Helbraer Kommunalanzeiger – Amtliches Mitteilungsblatt mit Bekanntmachungen
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung

Amt für Landwirtschaft,  — Halle, d. 16.03.2023

Flurneuordnung und Forsten Süd

Sitz: Müilnerstraße 59, 06667 Weißenfels

Postanschrift: PF 1655, 06655 Weißenfels

Flurbereinigungsverfahren

Pölsfeld (FL)

Verfahrens-Nr.

611-46 MSH 235

Landkreis

Mansfeld-Südharz

Öffentliche Bekanntmachung

Auf das durch das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd mit Beschluss vom 10.06.2015, Az.:611-46 MSH 235, angeordnete Flurbereinigungsverfahren „Pölsfeld (FL)" ergeht folgende

1. Änderungsanordnung

A. Verfügender Teil

I. Entscheidung

1. Im Flurbereinigungsverfahren „Pölsfeld (FL)" werden gemäß § 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBI. I S. 546), zuletzt geändert durch Art. 17 JahressteuerG 2009 vom 19.12.2008 (BGBI. I S. 2794) folgende Flurstücke aus dem Verfahren ausgeschlossen:

Gemarkung

Flur

Flurstücke

Emseloh

2

4/5; 4/7; 4/8; 4/9; 4/10; 5/2; 5/3; 5/4; 5/6; 5/7; 5/9; 5/10; 5/11; 5/12; 5/13; 5/14; 6/1; 6/2; 6/3; 6/4; 9/1; 9/2; 9/3; 9/4; 9/5; 9/6; 10/21; 37/1; 38/1; 40; 41; 42; 43; 45/1; 46; 48/1; 50/1; 51; 53/1; 55/1; 56; 57; 126/1; 126/2; 128; 147/49; 161/44; 197/35; 202/39

Die Fläche der ausgeschlossenen Flurstücke beträgt 39,4660 ha.

Die Fläche des geänderten Flurbereinigungsgebietes ist auf der zu dieser Änderungsanordnung gehörigen Gebietskarte vom 16.03.2023 orange farbig umrandet. Das Verfahrensgebiet umfasst nunmehr eine Fläche von 341,9755 ha.

B. Begründung

Der Ausschluss der Flurstücke kann erfolgen, da der Zweck der Flurbereinigung ohne diese Flurstücke erreicht wird. Sie sind als Exklave räumlich weit entfernt vom Hauptgebiet dienen nicht dem Gesamtkonzept zur Verbesserung der Landschaftsstruktur, des Erosionsschutzes und zur Regulierung des wild abfließenden Wassers und zur Regulierung des gefahrlosen Oberflächenwasserabflusses und der Verminderung des Bodenabtrages in der Fläche. Sie sind auch nicht Bestandteil des Wege- und Gewässerplanes mit landschaftspflegerischen Begleitplan nach § 41 FlurbG. Es liegen keine Landnutzungskonflikte vor.

Es verbleiben nur zwei potentielle Tauschflurstücke der Gemarkung Emseloh im Verfahren.

Der Ausschluss der o. g. Flurstücke ist geeignet, erforderlich und angemessen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Änderungsanordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstraße 59 in 06667 Weißenfels oder bei der Außenstelle des Amtes im Mühlweg 19,06114 Halle erhoben werden.

II. Hinweise

Die vorstehende Änderungsanordnung einschließlich Anlagen liegt in Originalgröße in der Stadt Allstedt, Forststraße 9, 06542 Allstedt, 2 Wochen lang nach seiner Bekanntmachung zur Einsichtnahme für die Beteiligten während der Dienststunden aus. Zusätzlich kann diese Änderungsanordnung einschließlich Anlagen im Internet unter:

https://alff.sachsen-anhalt.de/alff-sued/flurneuordnung/flurbereinigung-mansfeld-suedharz/ (Flurbereinigungsverfahren Pölsfeld) zur Information eingesehen werden.

Datenschutzrechtliche Hinweise

Aufgrund des gesetzlichen Auftrages nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) werden im vorliegenden Verfahren personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) verarbeitet. Die datenschutzrechtlichen Hinweise können im Internet unter: http://lsaurl.de/alffsueddsgvo eingesehen werden oder sind beim ALFF Süd, Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels erhältlich.