Öffentlicher Teil:
Zustandsbericht Wohnhaus Th.-Müntzer-Straße 39, Hergisdorf
Vorlage: HER/MV/086/2023
Von der Mitteilung wurde Kenntnis genommen.
Feststellung des Jahresabschlusses 2013 und Entlastung Bürgermeister
Vorlage: HER/BV/071/2022
| 1. | Der Gemeinderat beschließt gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2013 mit einer Bilanzsumme von 9.979.099,99 EUR. Der Jahresüberschuss wird gem. § 23 KomHVO den Rücklagen aus Überschüssen zugeführt und zur Senkung des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag eingesetzt. |
| 2. | Der Gemeinderat erteilt dem Bürgermeister gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2013 die Entlastung. |
Feststellung des Jahresabschlusses 2014 und Entlastung Bürgermeister
Vorlage: HER/BV/072/2022
| 1. | Der Gemeinderat beschließt gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2014 mit einer Bilanzsumme von 10.013.775,17 EUR. Der Jahresüberschuss wird gem. § 23 KomHVO den Rücklagen aus Überschüssen zugeführt und zur Senkung des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag eingesetzt. |
| 2. | Der Gemeinderat erteilt dem Bürgermeister gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2014 die Entlastung. |
Feststellung des Jahresabschlusses 2015 und Entlastung Bürgermeister
Vorlage: HER/BV/073/2022
| 1. | Der Gemeinderat beschließt gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2015 mit einer Bilanzsumme von 9.270.293,63 EUR. Der Jahresfehlbetrag wird gem. § 23 KomHVO auf neue Rechnung vorgetragen und in den nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag überführt. |
| 2. | Der Gemeinderat erteilt dem Bürgermeister gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2015 die Entlastung. |
Feststellung des Jahresabschlusses 2016 und Entlastung Bürgermeister
Vorlage: HER/BV/074/2022
| 1. | Der Gemeinderat beschließt gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2016 mit einer Bilanzsumme von 9.216.847,81 EUR. Der Jahresüberschuss wird gem. § 23 KomHVO den Rücklagen aus Überschüssen zugeführt und zur Senkung des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages verwendet. |
| 2. | Der Gemeinderat erteilt dem Bürgermeister gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2016 die Entlastung. |
Feststellung des Jahresabschlusses 2017 und Entlastung Bürgermeister
Vorlage: HER/BV/075/2022
| 1. | Der Gemeinderat beschließt gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2017 mit einer Bilanzsumme von 8.710.426,59 EUR. Der Jahresfehlbetrag wird gem. § 23 KomHVO auf neue Rechnung vorgetragen und in den nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag überführt. |
| 2. | Der Gemeinderat erteilt dem Bürgermeister gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2017 die Entlastung. |
Feststellung des Jahresabschlusses 2018 und Entlastung Bürgermeister
Vorlage: HER/BV/076/2022
| 1. | Der Gemeinderat beschließt gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2018 mit einer Bilanzsumme von 8.999.288,44 EUR. Der Jahresfehlbetrag wird gem. § 23 KomHVO auf neue Rechnung vorgetragen und in den nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag überführt. |
| 2. | Der Gemeinderat erteilt dem Bürgermeister gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2018 die Entlastung. |
Feststellung des Jahresabschlusses 2019 und Entlastung Bürgermeister
Vorlage: HER/BV/077/2022
| 1. | Der Gemeinderat beschließt gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2019 mit einer Bilanzsumme von 9.085.320,46 EUR. Der Jahresüberschuss wird gem. § 23 KomHVO den zur Senkung des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages verwendet und im Übrigen den Rücklagen aus Überschüssen zugeführt. |
| 2. | Der Gemeinderat erteilt dem Bürgermeister gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2019 die Entlastung. |
Feststellung des Jahresabschlusses 2020 und Entlastung Bürgermeister
Vorlage: HER/BV/078/2022
| 1. | Der Gemeinderat beschließt gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2020 mit einer Bilanzsumme von 5.826.466,01 EUR. Der Jahresfehlbetrag wird gem. § 23 KomHVO auf neue Rechnung vorgetragen und mit den Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses verrechnet. |
| 2. | Der Gemeinderat erteilt dem Bürgermeister gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2020 die Entlastung. |
Vergabe Wasserkonzession: Konzessionsvertrag zwischen Gemeinde und Wasserversorger
Vorlage: HER/BV/087/2023
Der Gemeinderat beschließt die Unterzeichnung des vorliegenden Wasserkonzessionsvertrages zwischen der MIDEWA Wasserversorgungsgesellschaft in Mitteldeutschland mbH, der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra und der Gemeinde Hergisdorf.
Der Bürgermeister wird zur Unterzeichnung des Wasserkonzessionsvertrages bevollmächtigt.
Nichtöffentlicher Teil:
Aufhebung Beschluss HER/BV/062/2022
Vorlage: HER/BV/089/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Hergisdorf beschließt, den am 30.05.2022 gefassten Beschluss HER/BV/062/2022 aufzuheben.
Grundstücksverkauf Flur 2, FS 92/1 - Bahnhofstraße
Vorlage: HER/BV/090/2023
Der Gemeinderat Hergisdorf beschließt auf Grundlage des § 115 Kommunalverfassungsgesetz das Grundstück der Gemarkung Hergisdorf, Flur 2, Flurstück 92/1 zu verkaufen. Der Käufer zahlt alle mit der Umsetzung des Vertrages anfallenden Kosten wie Wertgutachten, Notar etc. Der Bürgermeister wird zur Vertragsunterzeichnung bzw. Vollmachtserteilung ermächtigt.
Grundstücksverkauf Teilfläche Flur 8, FS 75
Vorlage: HER/BV/091/2023
Der Gemeinderat Hergisdorf beschließt auf Grundlage des § 115 Kommunalverfassungsgesetz eine noch zu vermessende Teilfläche von ca. 400 m² aus dem Grundstück der Gemarkung Hergisdorf, Flur 8, Flurstück 75, zu verkaufen. Der Käufer zahlt alle anfallenden Kosten wie Vermessung, Notar etc.
Der Bürgermeister wird zur Vertragsunterzeichnung bzw. Vollmachtserteilung ermächtigt
Umsetzung Model „MIDEWA 2023“
Vorlage: HER/BV/088/2023
Der Bürgermeister wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der MIDEWA Wasserversorgungsgesellschaft in Mitteldeutschland mbH die Stimmrechte der Gemeinde Hergisdorf auszuüben.