Öffentlicher Teil:
Kriterienkatalog Alternativfreiflächenprüfung PVFA: Flächenausweisung
Vorlage: HEL/BV/240/2024
Die Beschlussvorlage wurde zurückgestellt.
Erweiterung der Tempo 30-Zone zwischen Am Anger bis Am Winkel um die Straßen Gartenheim und einen Teilbereich der Straße Am Pfarrholz
Vorlage: HEL/BV/233/2023
Der Gemeinderat beschließt, die bestehende Tempo-30-Zone zwischen Am Anger bis Am Winkel um die Straßen Gartenheim und einen Teilbereich der Straße Am Pfarrholz zu erweitern.
Erweiterung der Tempo 30-Zone in der Feldstraße sowie zwischen Pestalozzistraße, Bauerstraße und Eislebener Straße um weitere Straßen
Vorlage: HEL/BV/236/2024
Der Gemeinderat beschließt, die bestehende Tempo-30-Zone in der Feldstraße sowie zwischen Pestalozzistraße, Bauernstraße und Eislebener Straße um die Straßen zwischen den bisherigen Bereichen bis zur Schulstraße, Gartenstraße und Am Lehberg zu erweitern.
Neufassung der Baumschutzsatzung
Vorlage: HEL/BV/234/2024
Der Gemeinderat beschließt die vorliegende Neufassung der Baumschutzsatzung der Gemeinde Helbra.
Feststellung des Jahresabschlusses 2013 und Entlastung Bürgermeister
Vorlage: HEL/BV/224/2023
| 1. | Der Gemeinderat beschließt gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2013 mit einer Bilanzsumme von 28.828.137,04 EUR. Der Jahresfehlbetrag wird gem. § 23 KomHVO auf neue Rechnung vorgetragen und in den nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag überführt. |
| 2. | Der Gemeinderat erteilt dem Bürgermeister gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2013 die Entlastung. |
Feststellung des Jahresabschlusses 2014 und Entlastung Bürgermeister
Vorlage: HEL/BV/225/2023
| 1. | Der Gemeinderat beschließt gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2014 mit einer Bilanzsumme von 28.874.117,38 EUR. Der Jahresfehlbetrag wird gem. § 23 KomHVO auf neue Rechnung vorgetragen und in den nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag überführt. |
| 2. | Der Gemeinderat erteilt dem Bürgermeister gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2014 die Entlastung. |
Feststellung des Jahresabschlusses 2015 und Entlastung Bürgermeister
Vorlage: HEL/BV/226/2023
| 1. | Der Gemeinderat beschließt gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2015 mit einer Bilanzsumme von 27.526.901,04 EUR. Der Jahresüberschuss wird gem. § 23 KomHVO vorgetragen und mit dem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag verrechnet. |
| 2. | Der Gemeinderat erteilt dem Bürgermeister gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2015 die Entlastung. |
Feststellung des Jahresabschlusses 2016 und Entlastung Bürgermeister
Vorlage: HEL/BV/227/2023
| 1. | Der Gemeinderat beschließt gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2016 mit einer Bilanzsumme von 26.080.416,53 EUR. Der Jahresüberschuss wird gem. § 23 KomHVO vorgetragen und mit dem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag verrechnet. |
| 2. | Der Gemeinderat erteilt dem Bürgermeister gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2016 die Entlastung. |
Feststellung des Jahresabschlusses 2017 und Entlastung Bürgermeister
Vorlage: HEL/BV/228/2023
| 1. | Der Gemeinderat beschließt gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2017 mit einer Bilanzsumme von 24.484.366,27 EUR. Der Jahresfehlbetrag wird gem. § 23 KomHVO auf neue Rechnung vorgetragen und in den nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag überführt. |
| 2. | Der Gemeinderat erteilt dem Bürgermeister gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2017 die Entlastung. |
Feststellung des Jahresabschlusses 2018 und Entlastung Bürgermeister
Vorlage: HEL/BV/229/2023
| 1. | Der Gemeinderat beschließt gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2018 mit einer Bilanzsumme von 24.441.089,04 EUR. Der Jahresüberschuss wird gem. § 23 KomHVO vorgetragen und verringert den nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag. |
| 2. | Der Gemeinderat erteilt dem Bürgermeister gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2018 die Entlastung. |
Feststellung des Jahresabschlusses 2019 und Entlastung Bürgermeister
Vorlage: HEL/BV/230/2023
| 1. | Der Gemeinderat beschließt gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2019 mit einer Bilanzsumme von 24.723.636,93 EUR. Der Jahresüberschuss wird gem. § 23 KomHVO vorgetragen und verringert den nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag und wird im Übrigen den Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen bzw. außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. |
| 2. | Der Gemeinderat erteilt dem Bürgermeister gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2019 die Entlastung. |
Feststellung des Jahresabschlusses 2020 und Entlastung Bürgermeister
Vorlage: HEL/BV/231/2023
| 1. | Der Gemeinderat beschließt gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2020 mit einer Bilanzsumme von 20.547.197,22 EUR. Der Jahresüberschuss wird gem. § 23 KomHVO vorgetragen und den Rücklagen aus Überschüssen zugeführt. |
| 2. | Der Gemeinderat erteilt dem Bürgermeister gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss zum 31.12.2020 die Entlastung. |
Erstellung Jahresabschluss 2021
Vorlage: HEL/BV/232/2023
Der Gemeinderat beschließt, für die Erstellung des Jahresabschlusses 2021 die Erleichterungen des Runderlasses vom 15.10.2020 vollumfänglich anzuwenden.
Haushaltssatzung der Gemeinde Helbra für das Haushaltsjahr 2024
Vorlage: HEL/BV/235/2024
Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2024 der Gemeinde Helbra, einschließlich dem bestehenden Konsolidierungskonzept.
Antrag der AfD-Fraktion im Gemeinderat Helbra zur Durchführung eines Bürgerentscheids zum "Windpark Helbra-Eisleben"
Vorlage: HEL/BV/223/2023
Die Beschlussvorlage wurde von der Tagesordnung abgesetzt.
WP Benndorf: Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen (Bestandsanlagen KNE)
Vorlage: HEL/BV/238/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Helbra bevollmächtigt den Bürgermeister zur Vertragsunterzeichnung des vorliegenden Vertrages zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen im WP Benndorf (Bestandsanlagen der KNE) gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2023 i. V. m. § 100 Abs. 2 EEG.
Aufstellung des Raumordnungs- und Teilregionalplans: Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien für die Planungsregion Halle: Flächenausweisung in der Gemarkung Helbra
Vorlage: HEL/BV/241/2024
Die Beschlussvorlage wurde zur Vorberatung an den Fachausschuss verwiesen.